Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung

Wenn für alle steuerpflichtigen Gebäude/Gebäudeteile der wirtschaftlichen Einheit die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl vorliegen, ist lediglich die Nummer der Grundsteuerermäßigung aus dem Erklärungsformular ELSTER einzutragen. Die Grundsteuermesszahlermäßigung kommt für denkmalgeschützte Gebäude, geförderten Wohnraum, der Belegungs- und Mietbindungen unterliegt, Grundstücke die im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen stehen oder Grundstücke auf denen sich der Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft befindet, in Betracht.

Die allgemeine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl für Wohnflächen und für normale Wohnlagen ist nicht gesondert anzugeben. Diese Ermäßigung wird automatisch auf der Grundlage der Angaben zur Wohnfläche berücksichtigt.

Zusätzliche Angaben bei Grundsteuerermäßigung

Bei einer Steuerermäßigung für wohnraumgeförderte Gebäude ist das Ablaufdatum des Förderungszeitraums anzugeben. Sollten für das Gebäude mehrere Wohnraumförderungen bestehen, ist jeweils das Ablaufdatum des zuerst und des zuletzt auslaufenden Förderzeitraums einzutragen.

Bei steuerermäßigten Gebäuden, die Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen zuzuordnen sind, ist zusätzlich auch die Art des Grundstücks anzugeben.

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