Zum Kleingartenland zählen ausschließlich Flächen i. S. d. Bundeskleingartengesetzes, das durch Kleingärtnerinnen bzw. Kleingärtner ohne Erwerbsabsicht genutzt werden. Diese Flächen dienen insbesondere der Produktion von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und der Erholung.

Zum Kleingartenland zählen nur Flächen in einer "geschlossenen" Anlage, in der Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, z. B. Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern zusammengefasst sind.

 
Hinweis

Dauerkleingarten ist die Fläche eines Kleingartens, wenn diese Fläche im Bebauungsplan als Dauerkleingarten ausgewiesen ist.

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