Zur Saatzucht zählen alle Flächen, auf denen Zuchtsaatgut erzeugt wird. Zum Saatgut für die Erzeugung von Kulturpflanzen zählen

  • Samen,
  • Pflanzgut,
  • Pflanzenteile.

Es wird nicht zwischen Saatgut von Nutzpflanzen und dem Saatgut anderer Kulturpflanzen unterschieden. Neben der Fläche der Nutzung ist zusätzlich die Ertragsmesszahl (EMZ) anzugeben.

 
Hinweis

Soweit sich die Saatzucht nur auf einer Teilfläche eines Flurstücks befindet, ist die anteilige EMZ für diese Teilfläche zu erklären. Wird nur die gesamte EMZ des Flurstücks im Liegenschaftskataster ausgewiesen, ist diese entsprechend der Flächenanteile aufzuteilen.

 
Wichtig

Die Vermehrung von Zuchtsaatgut auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zählt nicht zur Nutzung Saatzucht, sondern zur landwirtschaftlichen Nutzung.

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