Zur Nutzung Kurzumtriebsplantagen zählen alle Flächen zum Anbau schnell wachsender Baumarten. Sie dienen der Gewinnung von nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere von Energieholz. Dabei wird das Schwachholz im zwei- bis zwanzigjährigen Umtrieb erzeugt.

Kurzumtriebsplantagen werden überwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker- und Grünland) angelegt. Insoweit ist neben der Angabe der Fläche zusätzlich die Ertragsmesszahl der mit diesen Bäumen bestandenen Fläche anzugeben. Soweit sich die Kurzumtriebsplantage nur auf einer Teilfläche eines Flurstücks befindet, ist die anteilige EMZ für diese Teilfläche zu erklären. Wird nur die gesamte EMZ des Flurstücks im Liegenschaftskataster ausgewiesen, ist diese entsprechend der Flächenanteile aufzuteilen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge