Zum Obstbau im Freiland [Nummer 9] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 10] zählen insbesondere die mit Baumobst, Strauchbeerenobst und Erdbeeren genutzten Flächen.

Die extensive Form des Obstbaus als Streuobstwiese oder als Streuobstacker wird der landwirtschaftlichen Nutzung [Nummer 1] zugerechnet. Dabei findet eine Unternutzung der Hochstämme als Wiese oder Acker statt.

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