Masttiere sind mit ihrem Durchschnittsbestand in die Zeile 20 einzutragen, wenn nach der Aufzuchtphase die eigentliche Mast weniger als 1 Jahr dauert; die Tiere haben i. d. R. ein Lebensalter von rd. 18 Monaten. In der Zeile 40 sind die erzeugten Masttiere anzugeben, wenn die Mastdauer ein Jahr oder länger ist.

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