Momentan stehen sowohl große als auch kleine Unternehmen vor der Herausforderung, insbesondere die Berichtspflichten der CSRD und EU-Taxonomie zu erfüllen, die aktuell sowie in den kommenden Jahren schrittweise verstärkt wirksam werden.

Bei der CSRD handelt es sich um eine Richtlinie der EU, die genaue Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur Erhebungsmethodik vorgibt. Ab dem Geschäftsjahr 2024 wird die CSRD sukzessive für eine große Anzahl von Unternehmen in Europa sowie für solche, die Niederlassungen innerhalb der EU unterhalten, verpflichtend. Insgesamt sind in 12 Berichtsstandards über 1.000 quantitative und qualitative Datenpunkte festgeschrieben, wobei die Anwendung von zwei übergreifenden Standards obligatorisch ist. Nach einer unternehmensspezifischen Wesentlichkeitsanalyse sind 10 themenbezogenen Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance in individuellem Umfang offenzulegen. Das Ergebnis, ein Nachhaltigkeitskapitel im Lagebericht, gewährt detaillierte Einblicke in die Strategien, Maßnahmen, Ziele, Parameter und Governance-Mechanismen eines Unternehmens.

Die EU-Taxonomie hingegen hat einen stärkeren Finanzmarktbezug. Unternehmen müssen gemäß klar definierten Kriterienkatalogen prüfen und offenlegen, inwieweit ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig sind. Nachhaltig bedeutet in diesem Kontext die Erfüllung von drei Voraussetzungen:

  1. Die Aktivität leistet einen signifikanten Beitrag zu einem der sechs definierten Umweltziele
  2. Die Aktivität beeinträchtigt keines der weiteren fünf Ziele signifikant
  3. Die geforderten Mindeststandards werden eingehalten

Sind alle drei Punkte erfüllt, gilt eine Aktivität als "taxonomiekonform". "Taxonomiefähig" hingegen sind die Aktivitäten, die einem der sechs Umweltziele zugeordnet werden können. Die Berichtspflicht besteht nun im Wesentlichen darin, die prozentualen Anteile dieser Wirtschaftsaktivitäten an Umsatz, CapEx und OpEx zu ermitteln und aufgeteilt nach Taxonomiefähigkeit und -konformität auszuweisen.

Die Offenlegung dieser Kennzahlen erfolgt zusammen mit ergänzenden qualitativen Angaben zur besseren Verständlichkeit in einheitlichen Tabellenvorlagen, den sogenannten Meldebögen.

Die Einführung beider neuer regulatorischer Rahmenwerke führt daher zu einer umfassenden Erhebung zahlreicher bisher nicht vorhandener Datenpunkte. Die Daten können dabei sowohl quantitativ als auch qualitativ sein und weisen zum Teil eine hohe Komplexität auf. Aus diesem Grund ist eine Schaffung und Anpassung von Prozessen und Datenarchitekturen zwingend erforderlich, dessen Aufwand nicht unterschätzt werden sollte. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist die Bilanzierung von Treibhausgas-Emissionen, die in drei Scopes erfolgt. Scope 3 unterteilt sich dabei wiederum in 15 Unterkategorien. Zu jeder dieser Kategorien ist es notwendig, neben der Bestimmung geeigneter Emissionsfaktoren, auch Aktivitätsdaten auf Basis von Produktgewichten, Umsatzdaten oder anderen Ansätzen zu berechnen. Bei einem Großteil der Daten handelt es sich um Flussgrößen, die insbesondere in Konzernstrukturen durch die Vielzahl an zu berücksichtigten und umzusetzenden Anforderungen einen immensen Komplexitäts- und Aufwandstreiber darstellen.

Durch die Wesentlichkeitsanalyse reduziert sich zwar je nach Geschäftsmodell der Berichtsumfang unter CSRD teilweise, dennoch bleiben erfahrungsgemäß weiterhin mehrere hundert Datenpunkte berichtspflichtig. Trotz des Aufwands, der mit der Erhebung dieser ESG-Daten einhergeht, sollte dies als Chance betrachtet werden. Denn neben der Erfüllung externer Berichtspflichten können diese auch für die interne Steuerung genutzt werden. Dazu ist es erforderlich, nach der Wahl und Definition geeigneter Steuerungs-KPIs deren Integration in die Steuerungsprozesse sicherzustellen, einschließlich der strategischen und operativen Planung (jährliches Budget), des Monitorings der Zielerreichung (Plan-Ist-Vergleich) und im letzten Schritt der Maßnahmendefinition im Fall von Abweichungen.

Abb. 1: Ineinandergreifen von Regulatorik und Performance Management

Die entscheidende Schnittstelle zwischen der ESG-Regulatorik und dem Performance Management besteht in der Verzahnung der Daten. Die Integration der zwei ineinandergreifenden Bausteine (s. Abb. 1) kann chronologisch erfolgen. Typischerweise werden im ersten Schritt die Berichtspflichten sichergestellt, bevor anschließend die Steuerungskomponente ergänzt wird. Prinzipiell ist aber auch die simultane Einführung möglich. Eine solide Datenstruktur und bewährte Berichtsprozesse bilden hierfür die Grundlage.

Wichtig zu betonen ist, dass die Ambition und strategische Ausrichtung eines Unternehmens den Grad der ESG-Integration ins Performance Management festlegen. Unternehmen mit einer starken Nachhaltigkeitsagenda verankern ESG-Kriterien tiefer in ihrer Geschäftsstrategie und ihrem Performance Management. Diese strategische Verknüpfung bildet somit die Basis für eine effektive unternehmensweite ESG-Integration.

Unabhängig von der Tiefe der...

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