Um die Anforderungen der EU-Taxonomie vollständig und korrekt zu erfüllen, bietet sich ein vierstufiges Vorgehen, wie in Abb. 1 gezeigt, an.

  • Dabei wird in der 1. Stufe die gesamte Geschäftstätigkeit des Unternehmens begutachtet und alle Tätigkeiten darauf überprüft, ob diese taxonomiefähig sind oder nicht. Hierbei gibt die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE-Codes) einen Anhaltspunkt.
  • In der 2. Stufe werden die als taxonomiefähig eingestuften Tätigkeiten auf die Taxonomie-Konformität geprüft. Hierzu werden die von der EU vorgegebenen technischen Bewertungskriterien herangezogen und die Prüfungsergebnisse prüfungssicher dokumentiert.
  • In der 3. Stufe werden sowohl für die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Tätigkeiten die jeweiligen Umsätze, die OpEx und die CapEx zugeordnet. Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Finance-Bereich des Unternehmens notwendig, um trennscharfe Zuordnungen zu ermöglichen.
  • In der 4. Stufe wird nach der erstmaligen Berechnung der geforderten KPIs geprüft, ob diese in das vorhandene Steuerungsmodell des Unternehmens integriert werden sollen. Dies hängt von den generellen ESG-Zielen des Unternehmens ab. Zusätzlich werden effiziente Strukturen geschaffen, um das Reporting zukünftig unter möglichst geringem Ressourceneinsatz erstellen zu können. Das beinhaltet sowohl eine geeignete Softwareunterstützung als auch, dass ein Bewusstsein in der Organisation geschaffen wird, ESG-Kriterien in allen wesentlichen Entscheidungen mitzudenken.

Bei Projekten zur Erfüllung der Reporting-Anforderungen der EU-Taxonomie sollte möglichst früh der Austausch mit den zuständigen Wirtschaftsprüfern gesucht werden, da sämtliche Prüfdokumentationen und Konzepte durch diese abgenommen werden müssen. Daher sollte auch der beschriebene Ansatz im Projekt mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt sein.

Abb. 1: EU-Taxonomie Berichterstattung in vier Phasen

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