2.2.1 Zielstellungen und Berichtsanforderungen der CSRD

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, welche die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Methodik zur Erhebung dieser vorgibt. Sie wird mit dem Geschäftsjahr 2024 sukzessive verpflichtend für nahezu alle Unternehmen in Europa und solche, die Niederlassungen innerhalb der EU unterhalten.

Im Unterschied zur Vorgänger-Regulatorik, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), soll mit der CSRD die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das gleiche Niveau wie die Finanzberichterstattung gehoben werden. In der Vergangenheit gab es keinen einheitlichen Berichtsstandard und es wurden stattdessen freiwillig Rahmenwerke wie die Global Reporting Initiative (GRI) oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) angewandt. Hingegen ist das Ziel der exakten Vorgaben der CSRD, nun Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen zu schaffen und vor allem die Vergleichbarkeit der Inhalte zwischen den Unternehmen herzustellen.

Die Vorgaben der CSRD werden in den sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ausformuliert. Die ESRS lassen sich grob in zwei Standard-Kategorien einteilen: sektorübergreifende und sektorspezifische Standards. Zu letzteren erfolgen Ausführungen unter Abschnitt 2.2.3.

Abbildung 2 zeigt die zwölf sektorübergreifenden Standards im Überblick. Die zehn Themenstandards gliedern sich in Environment, Social und Governance. Darin finden sich über 1000 quantitative und qualitative Datenpunkte, die nach einer unternehmensspezifischen Wesentlichkeitsanalyse in individuellem Umfang offenzulegen sind.

Abb. 2: Überblick der Sektor-agnostischen ESRS

Das Ergebnis ist das sog. Sustainability Statement mit einem – im Gegensatz zur EU-Taxonomie – stark narrativen Charakter hinsichtlich Strategie, Maßnahmen, Zielen, Governance-Mechanismen etc., untermauert von quantitativen Datenpunkten zu Zielwerten und Parametern.

Jeder der Themen-Standards folgt in sich demselben Aufbau. Darin finden sich jeweils vier Berichts-Bereiche (Reporting Areas). Ihre Sub-Struktur besteht wiederum aus den Offenlegungsanforderungen (Disclosure Requirements). In den Disclosure Requirements finden sich schließlich auf der granularsten Ebene die in Summe mehr als 1000 quantitativen & qualitativen Datenpunkte. Abbildung 3 illustriert nachfolgend die Systematik zur Verdeutlichung der Struktur.

Abb. 3: Aufbau der Sektor-agnostischen Themenstandards

Im Anhang jedes Standards werden zusätzlich die Anwendungsanforderungen (Application Requirements) formuliert, die bei der Erhebung der Datenpunkte zu beachten sind. Diese lassen sich grob in folgende Kategorien unterteilen:

  • Datenpunkte, die über die eigentlichen Angaben hinaus mit offengelegt werden müssen
  • Datenpunkte, die freiwillig mit offengelegt werden können
  • Klarstellungen zu Begriffen, Methodiken etc.
  • Darstellungsvorschläge (bspw. Tabellen)
  • Anweisungen zur Erhebung

2.2.2 Sicherstellen der Berichtsfähigkeit nach CSRD

Die CSRD ist ein umfangreiches Rahmenwerk, welches unternehmensspezifisch angewendet und umgesetzt werden muss. Der Horváth-Ansatz folgt dabei einem strukturierten fünfstufigen Vorgehen (Abb. 4), um eine effektive und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen sowie Prüfungssicherheit gegenüber den Wirtschaftsprüfern sicherzustellen.

Die Wesentlichkeitsanalyse (Abb. 5) ist der zentrale Ausgangspunkt für Unternehmen, um ein CSRD-konformes Nachhaltigkeits-Reporting aufzubauen. Ihr Zweck ist, die in den ESRS enthaltenen mehr als 1000 Datenpunkte auf die für ein Unternehmen und sein Geschäftsmodell spezifischen und relevanten Nachhaltigkeitsthemen einzugrenzen und zu priorisieren. Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit berücksichtigt sowohl die Auswirkungen, die ein Unternehmen mit seinen Aktivitäten auf seine Umwelt hat (inside-out-Perspektive), als auch die finanziellen Risiken und Chancen, mit denen das Unternehmen bedingt durch die externen Faktoren seiner eigenen Umwelt konfrontiert ist (outside-in-Perspektive).

Abb. 4: CSRD-Berichterstattung in 5 Phasen

Das dazu erforderliche Analysevorgehen sowie der Ansatz zur frühzeitigen Einbeziehung der relevanten internen und externen Stakeholder werden in einem unternehmensspezifischen Konzept definiert und dokumentiert. Die im ESRS Anhang 1 vorgegebenen Themen sind der Aufsatzpunkt, um die für das jeweilige Unternehmen und sein Geschäftsmodell wesentlichen Themen, Sub- und Sub-Sub-Themen über eine Long-List zu identifizieren. Auf ihrer Grundlage wird eine reduzierte Shortlist von ca. 20 Themen mit entsprechender Begründung erstellt. Diese 20 wesentlichen Themen werden im Anschluss detailliert beschrieben und den entsprechenden Aktivitäten innerhalb der Wertschöpfung zugeordnet. Die internen und externen Stakeholder bewerten im Nachgang die Relevanz der entsprechenden Short-List-Themen im Rahmen von Expertenworkshops oder beispielsweise einer Online-Umfrage.

Zu den identifizierten ca. 20 Short-List-Themen werden die zu Beginn genannten Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt sowie die Chancen und Risiken der Umweltbedingungen für das Untern...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?