Das Unternehmen hat Folgendes in Tonnen CO2-Äquivalent anzugeben:[1]

 

a)

seine Scope-1-THG-Bruttoemissionen,

 

b)

seine Scope-2-THG-Bruttoemissionen,

 

c)

seine Scope-3-THG-Bruttoemissionen und

 

d)

seine THG-Gesamtemissionen.

[1] Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem verpflichtenden Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß den Indikator Nr. 1 und 2 in Anhang I Tabelle I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen ("Treibhausgasemissionen" und "CO2-Fußabdruck") abgeleitet werden. Diese Informationen stehen im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission (Verordnung über Referenzwerte für den klimabedingten Wandel).

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