Die MiCA-VO und ökologische Angaben laut den technischen Regulierungsstandards der ESMA
Bitcoin und andere Kryptowerte gewinnen immer mehr an Bedeutung. Zuletzt wurde dies durch die ersten Bitcoin Spot ETFs in den USA, die von der SEC am 10.1.2024 genehmigt wurden, gezeigt. Auch im Rahmen der Regulierungen zeigten sich in den letzten Monaten einige Entwicklungen. Zu diesen zählt insb. die Markets in Crypto Assets-Verordnung (kurz MiCA-VO), welche im Juni 2023 veröffentlicht wurde und am 30.12.2024 in Kraft tritt. Dabei sind die sog. technischen Regulierungsstandards von großer Bedeutung, zu denen von den geplanten drei bisher zwei Diskussionspapiere veröffentlicht wurden. Im Rahmen dieses Beitrags soll insb. auf das zweite Diskussionspapier der Regulierungsstandards eingegangen werden, welches u.a. ökologische Angaben enthält. Diese Angaben könnten für die Berichterstattung von Unternehmen, die mit Crypto Assets agieren, künftig eine große Rolle spielen. U.a. soll ein kurzer Vergleich zu den Angaben laut European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gezogen werden.
Die technischen Regulierungsstandards der ESMA
Zur Erstellung der technischen Regulierungsstandards wurde die European Securities and Markets Authority (ESMA) beauftragt. Mit den Regulierungsstandards wird insb. das Ziel verfolgt, die einheitliche Anwendung der MiCA-VO zu gewährleisten.
Die Inhalte des ersten Diskussionspapiers
Das erste Diskussionspapier wurde am 12.7.2023 veröffentlicht und konnte bis zum 20.9.2023 kommentiert werden. Der erste Entwurf beschäftigt sich primär mit
- allgemeinen Angaben in Bezug auf die Zulassung zur Erbringung von Krypto-Dienstleistungen durch Finanzunternehmen,
- Beschwerdeverfahren,
- möglichen Interessenkonflikten sowie
- der Überprüfung von Übernahmefällen von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen durch die zuständige Behörde.
Demnach finden sich in dem ersten Diskussionspapier keine Angaben, die für die externe Rechnungslegung eine Rolle spielen könnten.
Die Inhalte des zweiten Diskussionspapiers
Das zweite Diskussionspapier, welches am 5.10.2023 veröffentlicht wurde und bis zum 13.12.2023 kommentiert werden konnte, legt u.a. Inhalt, Methoden und Darstellung von Informationen über Nachhaltigkeitsindikatoren hinsichtlich nachteiliger Aspekte auf das Klima und andere umweltbezogene Aspekte fest. Damit wird die Forderung der MiCA-VO, die an verschiedenen Stellen die Angabe ökologischer Informationen bei Krypto-Dienstleistern vorschreibt, umgesetzt. Diese Forderung ist insb. darauf zurückzuführen, dass bestimmte Konsensmechanismen, die zur Erzeugung von Crypto Assets benötigt werden, viel Strom und Energie verbrauchen und damit schädlich für die Umwelt sein können. Als Beispiel sei der Konsensmechanismus Proof-of-Work genannt, welcher auch im Bitcoin-Netzwerk angewendet wird. Bei diesem werden durch eingesetzte Rechnerleistung neue Einheiten eines bestimmten Crypto Assets generiert, was u.a. dazu führt, dass die Rechner sehr viel Strom verbrauchen.
Welche ökologischen Angaben angegeben werden sollen, wird von der ESMA im zweiten Diskussionspapier vorgeschlagen.
Ökologische Angaben und Vergleich zur CSRD bzw. den ESRS
Gem. Art. 6 der MiCA-VO soll in einem Crypto-Whitepaper darauf eingegangen werden, welche nachteiligen ökologischen Auswirkungen ein bestimmter Konsensmechanismus hat. Dies gilt
- sowohl für Anbieter vermögenswertreferenzierter Token gem. Art. 19 Abs. 11 i. V. m. Art. 19 Abs. 1 Buchst. h MiCA-VO
- als auch für Anbieter von E-Geld-Token gem. Art. 51 Abs. 15 i. V. m. Art. 51 Abs. 1 Buchst. g MiCA-VO.
Zusätzlich zu den ökologischen Angaben in den einzelnen Whitepaper, die transparent offengelegt müssen, sind Unternehmen, die Crypto Assets ausgeben, gem. Art. 66 Abs. 5 MiCA-VO verpflichtet, ökologische Informationen auf ihrer Homepage zu publizieren. Diese ökologischen Informationen können auch mit den in den Whitepapern veröffentlichten Informationen übereinstimmen.
Die ESMA ist der Ansicht, dass sich als Angabe zu ökologischen Auswirkungen am besten Indikatoren eignen, was sie u.a. auf die Erfahrungen aus den Diskussionsrunden zur Entwicklung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) zurückführt. Die ESMA betont auch, dass die Angaben der Regulierungsstandards mit denjenigen der CSRD und SFDR übereinstimmen sollen, um das Prinzip der Vollständigkeit und Konsistenz zu gewährleisten. Insb. die CSRD ist eine zentrale Richtlinie, die bestimmte Unternehmen der EU und diejenigen, die in der EU ihre Geschäfte durchführen, zur Angabe von ökologischen, sozialen und governance-bezogenen Informationen (ESG) im Rahmen eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Die ersten Nachhaltigkeitsberichte nach der neuen Richtlinie sollen für das Geschäftsjahr 2024 im Geschäftsjahr 2025 publiziert werden. Dabei soll der Kreis der Unternehmen, die von den neuen Verpflichtungen betroffen sind, ab 2025 bis 2028 jährlich ausgeweitet werden. Die im Rahmen der Publikation des Nachhaltigkeitsberichtes anzugebenden Informationen werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifiziert, deren finale Fassung des ersten Sets am 22.12.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. So enthalten auch die ESRS Indikatoren u.a. zu ökologischen Angaben.
Verpflichtende und freiwillige Indikatoren gemäß ESMA und Vergleich zu den ESRS
Die Indikatoren der Regulierungsstandards der ESMA sollen zu den wichtigsten ökologischen Themen angegeben werden, wobei die ESMA die folgenden Themen als wichtig erachtet:
- Energie,
- erneuerbare Energien,
- natürliche Ressourcen,
- die Abfallproduktion und
- Treibhausgasemissionen.
Im ersten Anhang des zweiten Diskussionspapiers zu Regulierungsstandards werden Indikatoren zu den wichtigsten Themen dargestellt, die verpflichtend anzugeben sind. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle 1 abgebildet. Zusätzlich wird in der Tabelle 1 der Bezug zu ESRS E1, ESRS E2, ESRS E3, ESRS E4 und ESRS E5, die sich mit der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit beschäftigen und Indikatoren dazu enthalten, aufgezeigt.
Thema laut ESMA | Indikatoren laut ESMA | ESRS Angaben |
Energie | Energieverbrauch (kWh), Verbrauch nicht-erneuerbarer Energie (prozentual zum Gesamtenergieverbrauch), Energieintensität (kWh pro validierte Transaktion) | ESRS E1-5 |
Treibhausgasemissionen | Scope 1 (kontrolliert, in tCO2e), Scope 2 (gekauft, in tCO2e), THG-Intensität (Scope 1 und Scope 2 pro Transaktion) | ESRS E1-6 |
Abfallproduktion | Erzeugung von Abfall aus elektrischen und elektronischen Geräten (in Tonnen), nicht recycelter Abfall aus elektrischen und elektronischen Geräten (in %), Erzeugung von gefährlichen Abfällen (in Tonnen) | ESRS E5-4 |
Natürliche Ressourcen | Auswirkungen der Nutzung von Geräten auf natürliche Ressourcen (qualitativ) | ESRS E4-3 |
Tabelle 1: Verpflichtende Indikatoren
In Tabelle 2 sind diejenigen Indikatoren angegeben, die von den Unternehmen zusätzlich publiziert werden können. Auch hier ist der Bezug zu den jeweiligen ESRS dargestellt, die aber i.d.R. entsprechende Angaben fordern.
Thema laut ESMA | Indikatoren laut ESMA | ESRS Angaben |
Energie | Energie-Mix, Kohlenstoffintensität, Reduzierung des Energieverbrauchs | ESRS E1-5 |
Treibhausgasemissionen | Scope 3 (Lieferkette), Ziele zu THG-Reduktionen | ESRS E1-6 |
Abfallproduktion | Erzeugung von Abfall, nicht recyceltes Abfall-Verhältnis, Abfall-Intensität, Ziele zu Reduktion von Abfall | ESRS E5-4 |
Natürliche Ressourcen | Ziele zu Reduktion der Nutzung von natürlichen Ressourcen, Wasserverbrauch, nicht recyceltes Wasser-Verhältnis | ESRS E4-3 |
Tabelle 2: Freiwillige Indikatoren
Orientierung an ESRS, aber Konkretisierung auf die Kryptobranche
Insgesamt ist zu erkennen, dass die ESMA sich hinsichtlich der Indikatoren an denen der ESRS orientieren, dann aber eine Konkretisierung der Indikatoren in Bezug auf die Kryptobranche vornimmt. Im Gegensatz zu den technischen Regulierungsstandards der ESMA ist das erste Set der ESRS eher allgemein; erst in den nächsten Sets sollen branchenbezogene Angaben vorgeschlagen werden. Falls künftig auch Krypto-Dienstleister von der CSRD betroffen sein sollten, können diese auf die Vorgaben des zweiten technischen Regulierungsstandards der ESMA sowie die Angaben in ihren Whitepaper zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zurückgreifen. Zudem kann die EFRAG bei der Entwicklung der branchenbezogenen Standards auch auf die Regulierungsstandards der ESMA zurückgreifen, wenn für die Kryptobranche künftig eigene Standards zur ESG-Berichterstattung notwendig sein sollten.
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