Diese Angabepflicht hat folgende Ziele:

 

a)

ein Verständnis über die Maßnahmen des Unternehmens zum dauerhaften Abbau oder zur aktiven Unterstützung des Abbaus von Treibhausgasen aus der Atmosphäre zu vermitteln, um Netto-Null-Ziele erreichen zu können (siehe Absatz 60),

 

b)

ein Verständnis für Umfang und Qualität der CO2-Gutschriften zu vermitteln, die das Unternehmen auf dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt erworben hat oder zu erwerben beabsichtigt, um seine Ansprüche auf Treibhausgasneutralität zu untermauern (siehe Absatz 61).

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