Der Abgleich der zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendeten Nettoeinnahmen mit dem betreffenden Posten oder den entsprechenden Erläuterungen im Abschluss (gemäß Absatz 55) kann:
a) |
durch einen Querverweis auf den entsprechenden Posten oder die Angaben im Abschluss oder |
b) |
durch einen quantitativen Abgleich unter Verwendung des nachstehenden Tabellenformats, wenn die Nettoeinnahmen nicht direkt mit einem Posten oder einer Angabe im Abschluss verknüpft werden können. |
Nettoeinnahmen, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden | |
Nettoeinnahmen (sonstige) | |
Gesamtnettoeinnahmen (im Abschluss) |
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