Bei der Angabe seines Übergangsplans kann das Unternehmen
b) |
Informationen über seine eigenen Tätigkeiten einbeziehen und erläutern, wie es auf im Rahmen seiner Bewertung der Wesentlichkeit gemäß dem ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelte wesentliche Auswirkungen innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette reagiert, |
c) |
erläutern, wie seine Strategie mit seinem Übergangsplan zusammenwirkt, |
f) |
wenn es wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, die unter die delegierten Verordnungen zur biologischen Vielfalt gemäß der Taxonomieverordnung fallen, alle Ziele oder Pläne (CapEx, CapEx-Pläne) erläutern, über die es verfügt, um seine wirtschaftlichen Tätigkeiten (Einnahmen, CapEx) an die in diesen delegierten Verordnungen festgelegten Kriterien anzupassen, |
h) |
erläutern, wie der Prozess der Umsetzung und der Aktualisierung des Übergangsplans gehandhabt wird, |
i) |
erläutern, wie es die Fortschritte misst, und insbesondere die zu diesem Zweck verwendeten Parameter und Methoden nennen, |
j) |
angeben, ob die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane den Übergangsplan genehmigt haben, und |
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