Über außenwirtschaftliche Beschränkungen gibt es eine Reihe guter Informationsmöglichkeiten, insbesondere die Merkblätter und Internetinformationen des BAFA (Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle – ICP – BAFA, Internal Compliance Programs – ICP – BAFA) einschließlich entsprechender Musterformulare, der Industrie- und Handelskammern und des Zolls. Hier geht es darum den Überblick zu bewahren und den Wald vor lauter Bäumen nicht aus dem Auge zu verlieren.

Die Übersicht über Güter und Dienstleistungen mit möglichen außenwirtschaftlichen Beschränkungen gibt eine Orientierungshilfe über mögliche Länder- oder Produkt-/Dienstleistungsbezogene Beschränkungen in Zusammenstellung aus den einzelnen Embargos, Güterlisten und Genehmigungserfordernissen. Diese Übersicht ist bewusst allgemein gehalten und verzichtet auf Details und Quellenangaben. Ziel ist, dass die für Steuerung, Produktion und Vertrieb zuständigen Fachverantwortlichen ein Gefühl dafür bekommen, wann mit außenwirtschaftlichen Beschränkungen zu rechnen ist, so dass sie rechtzeitig den Exportkontrollbeauftragten und/oder die Zollverantwortlichen im Unternehmen ansprechen können. Diese haben dann gemeinsam mit den Fachverantwortlichen für ein Projekt oder Auftrag die Situation näher zu beurteilen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen festzulegen.

Hierzu kann dann etwa eine auf den jeweiligen Produktion- oder Vertriebsbereich abgestimmte Liste über genehmigungspflichtige Güter mit doppeltem Verwendungszweck und die verfügbaren Sammelgenehmigungen oder Allgemeinen Genehmigungen gehören. Wegen der Komplexität außenwirtschaftlicher Beschränkungen und der diesbezüglichen Melde-, Genehmigungs- und Export/ Importverfahren sollten hierzu aber in jedem Fall besondere Fachkräfte oder Berater hinzugezogen werden.

Genehmigungserfordernisse hängen häufig von Verwendungszweck, der Beschaffenheit, dem Herkunfts- oder Endverwendungsland oder anderen Informationen ab.

Die ordnungsgemäße Erfüllung der außenwirtschaftlichen Pflichten setzt daher voraus, dass der Exportkontrollbeauftragte von den für ein Projekt oder einen Auftrag verantwortlichen Mitarbeitern genau unterrichtet wird. Das Dokumentationsblatt zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung gemäß Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und EG-Verordnung gibt hierfür eine Unterstützung und stellt die persönliche Verantwortlichkeit des Projekt- oder Auftragsverantwortlichen klar. Mitarbeiter, die hier "geschönt" oder unvollständig informieren, um Genehmigungserfordernissen aus dem Weg zu gehen, riskieren für sich und das Unternehmen erhebliche Strafen und Nachteile.

Das Glossar enthält eine Kurzbeschreibung verschiedener Fachbegriffe, die in den internen und externen Regelungen und den zugehörigen Erläuterungen verwendet werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?