FinMin Bayern, Erlaß v. 17.8.2017, 35 - O 2120 - 1/1
Änderung der Bekanntmachung über die Geschäftsordnung für die Finanzämter und der Ergänzenden Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Geschäftsordnung für die Finanzämter
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO) und die Ergänzenden Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Geschäftsordnung für die Finanzämter (ErgBest-FAGO) vom 10.2.2011 (FMBl. S. 130), die durch Bekanntmachung vom 8.12.2015 (FMBl. S. 411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Geschäftsordnung für die Finanzämter mit ergänzenden Bestimmungen (FAGOBek)”.
Der Nr. 3.2 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Generelle abweichende Festlegungen zum Geschäftsgang, die ausschließlich elektronisch übermittelte Eingänge betreffen, können durch übergeordnete Behörden getroffen werden.”
- In den Anlagen 1 bis 4 werden in den Kopfzeilen jeweils die Wörter „der Ergänzenden Bestimmungen zu Abschnitt 4 der FAGO” durch die Wörter „der Ergänzenden Bestimmungen zu Nr. 4 der FAGOBek” ersetzt.
- Die Anlage 5 (Geschäftsordnung für das Finanzamt München – FAMGO) wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 28.3.2017 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten die Nrn. 1, 3 und 4 mit Wirkung vom 1.8.2017 in Kraft.
Anlage
Anlage 5 der Ergänzenden Bestimmungen zu Nr. 1.1 der FAGOBek
Geschäftsordnung für das Finanzamt München (FAMGO)
Inhaltsübersicht
1 |
Allgemeine Vorschriften |
1.1 |
Geltungsbereich der Geschäftsordnung |
1.2 |
Ergänzende Bestimmungen |
2 |
Aufbau und Gliederung |
2.1 |
Gliederung des Finanzamts München |
2.2 |
Gliederung der Zentralabteilung |
2.3 |
Gliederung der Abteilungen |
2.4 |
Leitung des Finanzamts München |
2.5 |
Abteilungsleitung |
2.6 |
Vertretungsregelungen in der Leitungsebene des Finanzamts München |
3 |
Geschäftsgang |
3.1 |
Behandlung der Eingänge bei den zuständigen Stellen |
3.2 |
Vorlage an die Leitung des Finanzamts München |
3.3 |
Vorlage an die Abteilungsleitung |
3.4 |
Sicht- und Geschäftsgangsvermerke |
3.5 |
Rücksprachen |
3.6 |
Zeichnungsregelung auf Entwürfen |
4 |
Zeichnungsvorbehalte, Unterrichtungspflicht |
4.1 |
Zeichnungsvorbehalte |
4.2 |
Unterrichtung der Leitung des Finanzamts München durch die Abteilungsleitung |
5 |
Personalangelegenheiten |
5.1 |
Urlaub, Dienst- und Arbeitsbefreiung |
5.2 |
Dienstreisen, Dienstgänge |
5.3 |
Dienstausweise |
1 Allgemeine Vorschriften
1.1 Geltungsbereich der Geschäftsordnung
Für das Finanzamt München gilt ergänzend zum Gleichlautenden Erlass zur Neufassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO 2010), den dazu erlassenen ergänzenden Bestimmungen (FAGOBek) sowie zur Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) die nachstehende Geschäftsordnung (FAMGO).
1.2 Ergänzende Bestimmungen
1.2.1 Das Finanzamt München kann mit Zustimmung des Landesamts für Steuern für seinen Geschäftsbereich ergänzende Bestimmungen zur FAMGO erlassen.
1.2.2 Mit Zustimmung der Leiterin oder des Leiters des Finanzamts München können die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter für ihren Bereich weitere Ausführungsbestimmungen erlassen.
2 Aufbau und Gliederung
2.1 Gliederung des Finanzamts München
Das Finanzamt München gliedert sich in eine Zentralabteilung und mehrere Abteilungen.
2.2 Gliederung der Zentralabteilung
2.2.1 Die Zentralabteilung gliedert sich in Sachgebiete und wird von der Leiterin oder dem Leiter des Finanzamts München geführt.
2.2.2 1Die Sachgebiete der Zentralabteilung werden von Sachgebietsleiterinnen/ Sachgebietsleitern geführt. 2Sie handeln im Auftrag der Leiterin oder des Leiters des Finanzamts München und sind insoweit weisungsbefugt.
2.3 Gliederung der Abteilungen
2.3.1 1Die Abteilungen sind gegliedert in jeweils eine Geschäftsstelle und Sachgebiete, die mehrere Arbeitsgebiete umfassen. 2Mehrere Sachgebiete können zu einem Aufgabenbereich zusammengefasst werden. 3Die ausgelagerten Bearbeitungsstellen sind einer Abteilung zugeordnet.
2.3.2 1Die Geschäftsstellen der einzelnen Abteilungen sind der Abteilungsleiterin oder dem Abteilungsleiter unmittelbar zugeordnet und werden von einer Geschäftsstellenleiterin oder einem Geschäftsstellenleiter geführt. 2Die Sachgebiete werden von Sachgebietsleiterinnen oder Sachgebietsleitern geführt.
2.4 Leitung des Finanzamts München
2.4.1 1Das Finanzamt München ist das Finanzamt für die Landeshauptstadt und den Landkreis München. 2Es untersteht unmittelbar dem Landesamt für Steuern und mittelbar dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. 3Das Finanzamt München wird von einer Leiterin oder einem Leiter des Finanzamts geführt; diese oder dieser ist Dienstvorgesetzte/Dienstvorgesetzter der Beschäftigten des Finanzamts München.
2.4.2 1Die Leitung des Finanzamts leitet die Behörde und vertritt sie nach außen. 2Sie trägt die Verantwortung für die rechtzeitige, sachgerechte und wirtschaftliche Erfüllung der Aufgaben des Finanzamts (Fach...