Für den öffentlichen Personennahverkehr trat zum 1.5.2023 das Deutschlandticket, bisher auch 49-EUR-Ticket genannt, in Kraft. Seit 1.1.2025 beträgt der Preis monatlich 58 EUR. Der Monatsfahrschein ist nicht übertragbar und berechtigt zur uneingeschränkten bundesweiten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dazu zählen neben Straßen-, S- und U-Bahnen bzw. Stadtbussen auch Züge und Busse im Regionalverkehr (z. B. Interregio oder Regional Express). Ausgeschlossen ist die Benutzung von Fernzügen, etwa den ICE, IC oder EC. Eine Ausnahme davon bilden einzelne IC-/ICE-Verbindungen, die von der Deutschen Bahn für die Nutzung von Fernverkehrszügen mit Fahrscheinen des öffentlichen Personennahverkehrs freigegeben worden sind. Die Freigabe für bestimmte Fernverkehrszüge ist nach Verwaltungsauffassung für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen unschädlich. Die freigegebene Fernverkehrsstrecke gilt als Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr, die unter die Steuerbefreiung des Deutschlandtickets fällt. Unter den Anwendungsbereich fallen außerdem Fähren, wenn diese zum örtlichen ÖPNV zählen.
Deutschlandtickets können auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingesetzt werden. Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket sind lohnsteuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Die Steuerbefreiung findet auch dann Anwendung, wenn das Deutschlandticket ausschließlich für private Fahrten im ÖPNV eingesetzt wird.
2.2.1 Verbilligung bei Arbeitgeberbeteiligung
Es gilt ein zusätzlicher Preisabschlag von 5 %, wenn der Arbeitgeber
- die Tickets zur Verfügung stellt oder erstattet und sich
- an den Kosten seiner Arbeitnehmer für das Deutschlandticket mit mind. 25 % beteiligt, also mind. 14,50 EUR zahlt.
Die Regelung wurde um ein weiteres Jahr verlängert und gilt auch für das Deutschlandticket ab 2025 zum Preis von 58 EUR. Der Kaufpreis für die Monatsfahrkarte reduziert sich in Form eines staatlichen Zuschusses des Bundes und der Länder um 5 %, also um 2,90 EUR (2024: 2,45 EUR). Dadurch verbilligt sich das Ticket für den Arbeitnehmer um mind. 30 % und kostet ihn ab 2025 max. 40,60 EUR. Der Zuschuss gilt unabhängig davon, ob die Arbeitgeberleistung bei dem Deutschlandticket im Wege eines Jobtickets (Sachbezug) oder eines Fahrtkostenzuschusses (Barlohn) erbracht wird, sofern der Arbeitgeber mit dem jeweiligen Verkehrsbetrieb eine Rahmenvereinbarung geschlossen hat.
Preisabschlag ist kein Arbeitslohn
Der staatliche Zuschuss wird durch die erforderliche Kostenbeteiligung des Arbeitgebers nicht zu Arbeitslohn von dritter Seite. Ziel ist es, eine entsprechende betriebliche Kostenbeteiligung am Deutschlandticket des Arbeitnehmers zu erreichen und bleibt deshalb bei der Lohnabrechnung insgesamt außer Ansatz. Auf den Werbungskostenabzug in der Steuererklärung ist der Preisnachlass nicht anzurechnen. Dadurch entfällt auch die Pflicht, den staatlichen 5-%-Zuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung beim Gesamtbetrag der steuerfreien Fahrtkostenzuschüsse ausweisen.
2.2.2 Deutschlandticket als Jobticket
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitstellen. Bei Jobtickets, also Monatskarten, die der Arbeitnehmer von seiner Firma erhält, kommt die eintretende Preissenkung dem Arbeitgeber zugute. Auch hier gilt der zusätzliche Abschlag von 5 %, wenn die betriebliche Verbilligung des Jobtickets mindestens 25 % beträgt, der Arbeitgeber also 14,50 EUR oder mehr der Kosten des 58-EUR-Tickets trägt. Nachteilige Auswirkungen auf die Steuerfreiheit ergeben sich nicht, wenn die Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.
2.2.3 Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschlandticket
Zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse zu Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen nach dem Gesetzeswortlaut max. bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten steuerfrei bleiben. Folglich können sich lohnsteuerliche Nachteile ergeben, wenn der Arbeitnehmer das Deutschlandticket erwirbt und vom Arbeitgeber einen höheren Zuschuss bekommt, als das Ticket kostet. Bei der Gewährung des Deutschlandtickets als Jobticket gilt genauso wie beim Arbeitgeberzuschusses zum Ticket der Preisnachlass von 5 %, wenn der Arbeitgeberzuschuss mind. 14,50 EUR (= 25 % von 58 EUR) beträgt. Somit errechnet sich der steuerfreie Höchstbetrag mit monatlich 55,10 EUR (= 58 EUR – 2,90 EUR). Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschlandticket von mehr als 55,10 EUR sind in Höhe des übersteigenden Betrags lohnsteuerpflichtig.
Arbeitgeberzuschuss (interaktive Grafik)
Fahrtkostenzuschuss auf max. 55,10 EUR deckeln
Zahlt der Arbeitgeber bisher höhere steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, weil für die monatlichen Fahrscheine höhe...