Relativ genau gefasste Regeln für die "richtige" Gewinnverteilung gibt es für Unterbeteiligungen an Mitunternehmerschaften. Der Gewinnanteil ermittelt sich prozentual aus dem Gewinnanteil der Hauptbeteiligung.
Unterbeteiligung eines Kindes
Der Vater hat sein Kind an seiner Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft unterbeteiligt. Diese Unterbeteiligung umfasst 10 % der Hauptbeteiligung des Vaters. Die Gewinnbeteiligung des Kindes muss damit ebenfalls 10 % des Gewinnanteils des Vaters betragen. Unschädlich ist es, wenn diese Aufteilung zu einem Gewinn des unterbeteiligten Kindes von mehr als 15 % des Werts der Unterbeteiligung führt.
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