Das Controlling muss dafür sorgen, dass die Schätzung zum Fast Close möglichst realistisch ausfällt. Der Controller berechnet alle Werte, die nicht als Istwerte aus der Buchhaltung stammen. Das sind zum einen die Istmengen, die mit Planpreisen bewertet werden müssen, z. B. Energieverbrauch, bewertet mit dem Planpreis für die Energie. Zum anderen werden die Positionen, die keinerlei Istbezug haben, aus dem Budget verwendet.

Die wichtigste Aufgabe des Controllers ist die Prüfung der zur Schätzung verwendeten Budgetwerte auf ihre Realitätsnähe. Budgets sind häufig bereits mehrere Monate alt. Die Bedingungen können sich wesentlich verändert haben. Daher muss für die Schätzung eine Anpassung der Budgetwerte an die Realität erfolgen, um die Differenzen zu den späteren Istwerten gering zu halten.

 
Praxis-Beispiel

Energiepreis

Realitätsnähe gewährleisten

Der Gaspreis ist für die Produktion der Nahrungsmittelgrundstoffe ein wichtiges Kriterium. Zur Zeit der Budgetierung wurde ein Gaspreis von 0,30 EUR pro kWh angenommen. Aktuell beträgt der vereinbarte Preis nur 0,28 EUR pro kWh. Daher wird zur Schätzung die verbrauchte Gasmenge mit 0,28 EUR pro kWh bewertet, nicht mit dem Budgetpreis.

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