Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Berlin Urteil vom 20.08.1997 - I 271/92

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1983

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 29.04.1999; Aktenzeichen IV R 63/97)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Der Streitwert wird auf 26 188,00 DM festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten vorliegend um die Rechtsfrage, ob der Teilwert einer Einlage von Grund und Boden bei Eröffnung eines Gewerbebetriebs im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz –EStG– auch die sogenannten Anschaffungsnebenkosten – hier Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notariats- und Grundbuchkosten – umfaßt.

Die Kläger zu 1, 3 und 4 sowie der am … verstorbene A. schlossen sich im Jahre 1978 zu einer BGB-Gesellschaft, der „Bauherrengemeinschaft …” mit dem Kläger zu 4 als alleinigem Geschäftsführer zusammen.

In einem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht Berlin (Aktenzeichen I 404/88) einigten sich die Beteiligten darauf, daß die Gesellschaft bis zum 24. April 1982 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und danach Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte. Den Ergebnissen einer Außenprüfung bei der Gesellschaft folgend setzten die Kläger den Grund und Boden in der Anfangsbilanz zum 25. April 1982 mit dem Teilwert von 998 880,00 DM–2 081 qm zu 480 DM/qm – an.

Mit ihrem Einspruch gegen den daraufhin am 13. April 1992 ergangenen Feststellungsbescheid machten die Kläger geltend, daß der Teilwert höher – nämlich mit 1 155 789,00 DM – zu berücksichtigen sei. Der Unterschiedsbetrag beruhe auf dem Ansatz von Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und Notariats- und Grundbuchkosten in Höhe von insgesamt 156 858,00 DM, wovon 2/3 – 104 572,00 DM – auf das Streitjahr entfielen. Die Ermittlung stelle sich im einzeln...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    BFH VI 226/64
    BFH VI 226/64

      Entscheidungsstichwort (Thema) Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer  Leitsatz (amtlich) Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten, d. h. mit dem "eigentlichen" Kaufpreis einschließlich etwaiger Nebenkosten (Provision, ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren