Entscheidungsstichwort (Thema)
Tarifierung eines Mercedes-Benz 300 SL Roadster Baujahr 1959
Leitsatz (amtlich)
Ein Mercedes-Benz 300 SL Roadster Baujahr 1959 ist kein Sammlungsstück von geschichtlichem Wert der Codenummer 9705 0000 009, sondern ein Personenkraftwagen mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung mit einem Hubraum von 1500 cm bis 3000 cm, gebraucht, der Codenummer 8703 2390 000, da er keine mit einem vergangenen Zeitabschnitt zusammenhängenden Besonderheiten aufweist und keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften - hier des Automobilbaus - dokumentiert oder veranschaulicht.
Normenkette
KN Allgemein
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben.
Mit Zollanmeldung vom 11.12.2002 beantragte der Kläger die Zollabfertigung für einen Mercedes-Benz 300 SL Baujahr 1960 (tatsächlich 1959), den er zum Preis von 164.868 Dollar in den USA erworben hatte. Als Zollwert gab er 166.720,55 EUR an und bezeichnete den PKW als "Oldtimer Fahrzeug (Sammlerstück) Originalzustand, älter als 30 Jahre". Er gab die Warennummer 9705 0000 009 an.
Nach Beschau wies der Beklagte das Fahrzeug der Codenummer 8703 2390 000 zu und setzte mit Steuerbescheid vom 12.12.2002 Zoll in Höhe von 16.672,06 EUR und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 29.386,82 EUR fest.
Mit Schreiben vom 16.12.2002 erhob der Kläger Einspruch. In diesem trug er vor, es werde vermutet, dass es sich bei Kraftfahrzeugen in ihrem Originalzustand, die älter als 30 Jahre seien und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprächen, um einfuhrumsatzsteuerermäßigte Sammlungsstücke von geschichtlichen Wert der Position 9705 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG sowie der Anlage hierzu Nr. 54 handele. Dann seien kein Zoll und ein ermäßigter Steuersatz der Einfuhrumsatzsteuer von 7% anzusetzen. Zum Beleg legte er ein Gutachten der DEKRA über das eingeführte Fahrzeug vom 29.1.2003 vor. Darin wurde festgestellt, dass sich das Fahrzeug in einem sehr gut restaurierten und hervorragenden Originalzustand befinde. Der Neupreis habe 32.000,- DM betragen, es seien in den Herstellungsjahren von 1957 bis 1962 1.858 Stück hergestellt und zumeist in die USA ausgeführt worden. Der Marktpreis liege zwischen 170.000 und 260.000 EUR. Es handele sich ausschließlich um Sammlerstücke und Liebhaberfahrzeuge.
Nach dem Gutachten des Ingenieurbüros A vom 24.5.2003 hat das Fahrzeug einen Wert von 220.000 EUR und ist auf hohem technischen und handwerklichen Niveau sorgfältig restauriert worden. Das Fahrzeug habe die Zustandsnote 1. Insgesamt seien nach dem Gutachten 1.858 Exemplare gebaut worden und schätzungsweise existieren davon noch 70 bis 80%.
Die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt Hamburg (ZPLA) begutachtete das Fahrzeug und stellte in ihrem Gutachten vom 16.6.2003 die Codenummer 8703 2390 00 0 fest. Das Fahrzeug befinde sich in den wesentlichen Merkmalen im Originalzustand, es erfülle jedoch nicht die Voraussetzungen, die an ein Sammlerstück der Position 9705 zu stellen seien, da ein hoher Wert - in Relation zu entsprechend vergleichbaren Fahrzeugen von Mercedes-Benz - nicht gegeben sei. Unter dem 28.7.2003 begründete die ZPLA ihr Einreihungsergebnis ergänzend. Darin heißt es, dem Fahrzeug komme kein hoher Wert im Sinne der Sammlungseignung zu, da auf die Preise von gleichartigen gebrauchten Fahrzeugen abzustellen sei. Da noch 70 bis 80% der Gesamtproduktion erhalten seien, sei das eingeführte Fahrzeug auch nicht selten.
Den Einspruch wies der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 25.9.2003 zurück.
Mit seiner am 24.10.2003 bei Gericht eingegangenen Klage verfolgt der Kläger sein Begehren weiter. Er trägt vor, das Fahrzeug sei ein Sammlungsstück von geschichtlichem Wert. Es sei älter als 30 Jahre, befinde sich im Originalzustand und werde nicht mehr hergestellt. Es sei auch selten. Zwar existierten noch geschätzt 70 bis 80% der gebauten Exemplare, diese seien jedoch zum Teil mit allen Mitteln völlig neu aufgebaut worden, selbst wenn nur noch der Rahmen mit Fahrgestellnummer vorhanden gewesen sei. Nach Angaben der Daimler-Chrysler AG seien in Deutschland nur noch 150 Fahrzeuge dieses Typs vorhanden. Hinsichtlich des Wertes sei zu berücksichtigen, dass er es 1990 in den USA in äußerst schlechtem Zustand erworben und dann umfangreich und teuer restauriert habe. Nur dadurch habe es den hohen Wert erhalten. Für die Frage, ob es einen hohen Wert habe, sei einzig auf den aktuellen Wert abzustellen. Schließlich handele es sich um ein epochemachendes Fahrzeug, da es den Sportwagenbau geprägt habe. Es habe den Flügeltüren-SL abgelöst. Die SL-Reihe werde bis heute weiterentwickelt. Der streitgegenständliche Wagen sei die Urfassung der heutigen Modellreihe SL und habe entscheidend zur Weiterentwicklung des Automobilbaus im Hause Mercedes-Benz beigetragen. Durch den Einbau einer Eingelenk-Pendelachse sei das Fahrverhalten erheblich verbessert worden. Im Vergleich zum Coup hätte die Gitterbodenrahmenkonstruktion um...