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FG Köln Urteil vom 30.04.2014 - 7 K 821/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wertminderung eines Grundstücks als Werbungskosten bei VuV

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Die Wertminderung eines verpachteten Grundstücks, welche das Grundstück dadurch erleidet, dass durch Nutzungsvertrag auf dem Grundstück gegen Entgelt Verkippungsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, führt zu Werbungskosten aus VuV.

2) Die Höhe der als Werbungskosten zu berücksichtigenden Wertminderung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem gemeinen Wert des Grund und Bodens vor der Verkippung und dem gemeinen Wert nach der Verkippung.

 

Normenkette

EStG §§ 9, 21

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die aufgrund einer Verkippungsmaßnahme eingetretene Wertminderung des Grund und Bodens steuermindernd zu berücksichtigen ist.

Die Kläger wurden für das Streitjahr 2005 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus erzielten die Kläger Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.

Die erklärten Einkünfte des Klägers aus Vermietung und Verpachtung beinhalteten unter anderem eine Entschädigung für eine Verkippungsmaßnahme in Höhe von 150.000 EUR. Diese Entschädigung betraf das Grundstück des Klägers in A., Gemarkung B., Bl. 0151, Flur 1, Flurstück 2. Das Grundstück ist 89.467 qm groß und Teil eines Areals, das ursprünglich von den Eheleuten C und C1, den Eltern des Klägers, im Jahr 1978 erworben wurde. Der (anteilige) Kaufpreis für dieses Grundstück betrug damals unstreitig 478.648 DM (89.467 qm x 5,35 DM). Das gesamte Areal ist im Jahre 1995 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Kläger übergegangen. Das Grundstück war zu keiner Zeit Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens des Klägers. Es wurde durchgehend in dessen Privatvermögen gehalten u...

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