Entscheidungsstichwort (Thema)
Verbindliche Zolltarifauskunft für Einfuhren in Drittländer
Leitsatz (redaktionell)
Für die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft entwickelt und hergestellt und anschließend nach Drittländern ausgeführt werden sollen, besteht kein rechtliches Interesse, wenn die Waren nicht Gegenstand von Amtshandlungen einer Zollstelle der EU werden, bei denen die Tarifierung eine Bedeutung hat. Die Auskünfte sind daher aufzuheben. Die Kosten sind der die Auskünfte erteilenden Behörde aufzuerlegen, wenn die Angaben des Antragstellers zutreffend waren.
Normenkette
ZK 12 Abs. 2
Nachgehend
Tenor
1. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte Nrn. DE M/3582/05-1, DE M/3583/05-1, DE M/3584/05-1 und DE M/3585/05-1 vom 31. August 2005 und die Einspruchsentscheidung werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.
3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Tatbestand
I.
Streitig ist die Tarifierung von verschiedenen Tabletten und Dragees.
Die Klägerin beantragte am 14. April 2005 bei der Oberfinanzdirektion – OFD – Köln – Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt – (ZPLA) die Erteilung von vier verbindlichen Zolltarifauskünften – vZTAe – über die als „Klimadynon Uno Filmtablette”, „Canephron Dragees”, „Sinupret Dragees” und „Tonsilgon Dragees” bezeichneten Waren, die sämtliche in Deutschland hergestellt werden, und begehrte die Einreihung als „anderes Arzneimittel, in Aufmachung für den Einzelverkauf” in die Codenummer 3004 9019 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Das str. Erzeugnis „Klimadynon Uno Filmtablette” ist in Deutschland als nichtverschreibungspflichtiges Arzneimittel mit folgendem Anwendungsgebiet zugelassen: Zur Besserung von psychischen und neurovegetativen Beschwerden bedingt durch die Wechseljahre. Die Ware besteht laut Beipackzettel aus dem Wirkstoff Cimicifugawurzelstock-Trockenextrakt sowie Cellulosepulver, hochdisperses Siliciumdioxid, Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat, Maisstärke, Carboxymethylstärke-Natrium (Typ A), Methylhydroxypropylcellulose, Macrogol 4000, Farbstoff E 171, Calciumhydrogenphosphat Dihydrat, Eisenoxid rot E 172 und Eisenoxid gelb E 172.
Das Erzeugnis „Sinupret Dargees” ist ein in Deutschland zugelassenes nichtverschreibungspflichtiges Arzneimittel mit folgendem Anwendungsgebiet: Akute und chronische Entzündungen der Nasennebenhöhlen. Die Ware besteht laut Beipackzettel aus den Wirkstoffen in Pulverform Eisenkraut, Enzianwurzel, Gartensauerampferkraut, Holunderblüten und Schlüsselblumenblüten mit Kelch sowie aus Eudragit E 12,5, Glucosesirup, Kartoffelstärke, Lactose-Monohydrat, Maisstärke, Maisquellstärke, leichtes Magnesiumoxid, Montanglycolwachs, Natriumcarbonat, Polyvidon, raffiniertes Rizinusöl, Saccharose, Schellack, hochdisperses Siliciumdioxid, Sorbitol, Stearinpalminsäure, Talkum, Chinolingelb E 104, Aluminiumsalz, Indigocarmin E 132, Aluminiumoxid E 170 und E 171.
Das Erzeugnis „Canephron Dargees” ist ein in Deutschland fiktiv zugelassenes nichtverschreibungspflichtiges Arzneimittel mit folgendem Anwendungsgebiet bei Nieren- und Harnwegserkrankungen: Chronische Infektion der Harnblase und der Nieren; nicht-infektiöse chronische Entzündung der Nieren; Vorbeugung der Harnsteinbildung. Die Ware besteht laut Beipackzettel aus den Wirkstoffen in Pulverform Herba Centaurii, Radix Levistici und Folia Rosmarini sowie aus Calciumcarbonat, Glucosesirup, Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat, Maisstärke, vorverkleisterte Stärke, Montanglycolwachs, Natriumcarbonat, Polyvidon, natives Rizinusöl, Saccharose, Schellack, hochdisperses Siliciumdioxid, Talkum und die Farbstoffe Eisenoxid, Riboflavin und Titandioxid.
Das Erzeugnis „Tonsilgon Dargees” ist ein in Deutschland fiktiv zugelassenes nichtverschreibungspflichtiges Arzneimittel mit folgendem Anwendungsgebiet bei Tonsillitis: Häufig wiederkehrende und chronische Atemwegsinfekte, insbesondere Mandelentzündung. Die Ware besteht laut Beipackzettel aus den Wirkstoffen in Pulverform Radix Althaeae, Flores Equiseti, Folia Juglandis, Herba Millefolii, Cortex Quercus und Herba Taraxaci sowie aus Calciumcarbonat, Lactose, Montanglycolwachs, Polyvinyl, Polypyrrolidon, Schellack, Stearinsäure, Talkum und als Frabstoffe E 132 und E 171.
Mit den vZTAen Nr. DE M/3582/05-1, DE M/3583/05-1, DE M/3584/05-1 und DE M/3585/05-1 vom 31. August 2005 wurden die Waren als „Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpos. 2106 1020 bis 2106 9059, mehr als 5 GHT Glukose oder Stärke enthaltend” in die Codenummer 2106 9098 KN eingereiht.
Nach erfolglosem Einspruch gegen sämtliche vZTAe erhob d...