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FG Münster Urteil vom 27.04.2017 - 13 K 2946/14 K (veröffentlicht am 01.07.2017)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Abziehbarkeit von Aufwendungen einer Organgesellschaft für den Erwerb von Aktien der Muttergesellschaft zur Weitergabe an Arbeitnehmer

 

Leitsatz (redaktionell)

Aufwendungen einer Organgesellschaft für den Erwerb von Aktien der Muttergesellschaft zur Weitergabe an Arbeitnehmer im Rahmen eines Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramms sind in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Wert der Aktien am Ausübungstag als Veräußerungsverlust abzugsfähig.

 

Normenkette

KStG § 14; AO § 39; KStG § 8b

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die körperschaftsteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen aufgrund eines Aktienoptionsprogramms im Streitjahr 2011.

Die Klägerin ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand u.a. die Leitung einer Gruppe in- und ausländischer Beteiligungsgesellschaften ist. Eine dieser Tochtergesellschaften ist die Y. GmbH. Zwischen der Klägerin und der

Y. GmbH bestand eine körperschaftsteuerliche Organschaft. Eine Tochtergesellschaft der Y. GmbH ist die Z. GmbH.

Im Zusammenhang mit ihrem Börsengang im Jahr … legte die Klägerin erstmals ein Aktienoptionsprogramm zur Ausgabe von Bezugsrechten auf Aktien auf. Dieses Programm führte sie im Jahr 2009 fort. Hierzu war der Vorstand der Klägerin von der Hauptversammlung bereits am … im Rahmen eines Beschlusses über die Schaffung eines bedingten Kapitals ermächtigt worden, Optionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an weitere Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer nachgeordneten verbundenen Unternehmen auszugeben. Die Ausgabe der Optionen im Rahmen der Tranche 2009 erfolgte auf der Basis von „Zuteilungs- und Optionsbed...

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