Entscheidungsstichwort (Thema)
Teilnahme an Reisen als Arbeitslohn
Leitsatz (redaktionell)
1. Nimmt ein Arbeitnehmer auf Veranlassung seines Arbeitgebers an einer Auslandsreise teil, sind die dem Arbeitnehmer durch die Teilnahme an der Reise zufließenden Vorteile Arbeitslohn, es sei denn, es liegt ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor.
2. Zur Bewertung des Vorteils bei Zuwendung eines dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Freiplatzes, wenn der Arbeitnehmer Aufgaben eines Reiseleiters wahrzunehmen hat.
Normenkette
EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 2 Abs. 1
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 510015 |
EFG 1994, 355 |
StLex, 4, 19-19a, 1259 (8/1994) (T) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen