Entscheidungsstichwort (Thema)
Beteiligung an Farmprojekten in Paraguay
Leitsatz (redaktionell)
Zur Frage der Anschaffungskosten und der Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben bei der Beteiligung an einem Farmprojekt (u. a. Anknüpfung an die Rechtsprechung des BFH zur einkommensteuerlichen Beurteilung von Bauherrenmodellen) (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. November 2000 3 K 3458/98 und vom 1. Dezember 2000 3 K 2482/98).
Normenkette
EStG § 2 Abs. 1-2, §§ 13, 15 Abs. 2; HGB § 255
Tatbestand
Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Streitig ist, ob und, wenn ja, in welcher Höhe von den Klägern als Mitgliedern der Farmergemeinschaft der Rinderfarm „...“ in Paraguay erklärte Verluste aus Land- und Forstwirtschaft aus den Wirtschaftsjahren 1977/78 und 1978/79 in den Veranlagungszeiträumen 1977 und 1978 einheitlich und gesondert festzustellen sind.
I.
Die Kläger haben sich im Jahre 1977 an einem Farmprojekt in Paraguay (Farm ...) beteiligt. Es handelte sich um das zweite Projekt in einer Reihe mehrerer Farmmodelle, die von der Familie des damals in ... ansässigen, zwischenzeitlich verstorbenen Steuerberaters ... - im folgenden abgekürzt: AR - initiiert worden waren.
Das Farmland, im Nordwesten von Paraguay gelegenes Gelände von insgesamt rd. 80.000 ha, wurde in gleich große Einheiten von jeweils 200 ha - sog. Lots - aufgeteilt. Es war ganz überwiegend mit dem für diese Region - dem sog. Chaco - typischen Niedrigdornbuschwald bewachsen. Teilweise sind offene Naturgrasflächen eingesprengt, die jedoch wegen des sie umgebenden Dikkichts unzugänglich sind.
Zur Plazierung und Durchführung des Farmvorhabens bedienten sich AR und sein Sohn ... - im folgenden abgekürzt: HR - verschiedener, miteinander vertraglich verbundener Gesellschaften.
Bereits im August 1975 hatten sie im Zusammenhang mit dem zuvor initiierten Projekt „...“ die „...“ (im folgenden: Treubesitz) gegründet. Die Treubesitz sollte die Werbung der Anlageinteressenten sowie Verwaltungsfunktionen übernehmen. Außerdem dachten ihr die Initiatoren die Übernahme von Treuhandaufgaben zu.
Als Gegenstück zur Treubesitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten AR und HR in Paraguay zwei Gesellschaften geschaffen, die in ihrer Rechtsform einer GmbH deutschen Rechts ähnelten, nämlich die L. (im folgenden: FTA) und die ... (im folgenden: YBY-PORA).
Zwischen beiden Gesellschaften war eine Aufgabenverteilung dergestalt beabsichtigt, daß die YBY-PORA bestimmte Aufgaben wie Vieh-, Land- oder Maschineneinkauf sowie die Herstellung der Mastweiden erledigen sollten, während die FTA für die Organisation und Verwaltung des Farmbetriebes zuständig war.
Anläßlich einer Beteiligung an dem Farmprojekt ... trat ein Zeichner mit allen drei genannten Gesellschaften in vertragliche Beziehungen. Grundlage dieser Beziehungen war der Prospekt „Angebot zur Investition in eine Rinderfarm, II. Tranche“ (im folgenden Angebotsprospekt). Er versprach „persönliches Eigentum“ an 200 ha unbelastetem Weideland nebst Viehbestand sowie einen Rechtsanspruch auf die Durchführung des Aufbaus einer Rindermastfarm und der späteren betrieblichen Arbeiten, die von der Farmverwaltungsgesellschaft FTA übernommen werden sollten.
Je Farmeinheit (Lot) waren DM 56.375,-- (DM 55.000,-- zuzüglich 5% Agio auf DM 27.500,--) aufzubringen. Ein Betrag von DM 27.500,-- (als „Eigenkapital“ bezeichnet) sowie das Agio sollte von den Zeichnern selbst finanziert werden. In Höhe des Restbetrages konnten von den Initiatoren vermittelte Kredite der ... in Anspruch genommen werden.
Zur Rendite führte der Angebotsprospekt u. a. aus, bei einem landwirtschaftlichen Unternehmen sei „der Ertrag naturgemäß abhängig von vielen, kaum kalkulierbaren Faktoren, wie z. B. Regen, Weidezustand und Weltmarktnachfrage“. Für die ersten zwei Jahre („Aufbaujahre“) waren dem Angebotsprospekt zufolge keine Erträge aus der eigentlichen Viehhaltung vorgesehen. Es sollten lediglich Zinsen aus dem Liquiditätsüberschuß gezahlt werden. Für die Zeit ab dem dritten Jahr stellte der Angebotsprospekt eine Rendite von „etwa“ 8,5% bezogen auf das Eigenkapital in Höhe von DM 27.500,-- in Aussicht. Bezüglich der entsprechenden „Rentabilitätsberechnung“ wird auf die „Dokumentationen“ in LO I, Bl. 4023 ff. (4043), Bezug genommen.
Im Angebotsprospekt versprachen die Initiatoren außerdem „die weitgehende, u. U. vollständige Finanzierung des Eigenkapitalbedarfs aus Steuermitteln“. In den beiden Anfangsjahren sollte auf der Basis des ursprünglich vorgesehenen Zeichnungsbetrages ein Verlust pro Farm (Lot) von DM 50.000,-- anfallen. Demzufolge sollte sich lt. Prospekt bei einer persönlichen Gesamtsteuerbelastung von 50% das tatsächlich eingesetzte Kapital lediglich auf DM 2.500,-- belaufen. Bei einer persönlichen Steuerbelastung von 60% sollte sich ein Überschuß der Steuerersparnis über das eingesetzte Kapital in Höhe von 2.500,-- DM ergeben (Verlustzuweisung von 182% bezogen auf das „Eigenkapital“ i. H. v. DM 27.500,--). Die Verluste sollten d...