Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuer 1989 bis 1993
Nachgehend
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen,
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
Zur Begründung verweist der Senat auf die Gründe des Gerichtsbescheides vom 16. April 1996. Diese werden dahingehend ergänzt, daß im Bereich der Land- und Forstwirtschaft üblich ist, daß Eltern nach der Übergabe des Betriebes auf die nachfolgende Generation weiterhin im Betrieb mitarbeiten, und zwar unentgeltlich im Rahmen der gegenseitigen Familienmithilfe. Infolgedessen steht die Vorschrift des § 42 AO der steuerlichen Anerkennung von Arbeitsverhältnissen entgegen, die eine solche übliche Familienmithilfe in die Form von Arbeitsverhältnissen kleidet.
Fundstellen
Dokument-Index HI1349489 |
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