Erbfallschulden, im Zusammenhang mit einem unentgeltlichen Erwerb stehende Darlehen, Pflichtteilsverbindlichkeiten, Vermächtnisschulden, Erbersatzverbindlichkeiten sowie Zugewinnausgleichsschulden sind privat veranlasst.[1]
s. aber Abschnitt 3.1.6.
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