Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Wo die Probleme sind
- Das richtige Konto
- Vermietung an die Personengesellschaft
- Rücküberlassung
- Umsatzsteuer für Privatnutzung
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
8921 |
4645 |
|
sonstige betriebliche Erträge |
Fahrzeugkosten |
4500 |
6500 |
|
sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Erwirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Pkw, den er überwiegend für betriebliche Zwecke nutzt, ist der Pkw als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln. Umsatzsteuerlich können Personengesellschaft und Gesellschafter 2 verschiedene Unternehmer sein. Somit hat der Gesellschafter die Möglichkeit, einen Pkw mit Vorsteuerabzug anzuschaffen, um ihn umsatzsteuerpflichtig an die Personengesellschaft zu vermieten. Nutzt der Gesellschafter diesen Firmenwagen, den er an die Personengesellschaft vermietet hat, auch für private Fahrten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die 1-%-Methode anzuwenden. Außerdem unterliegt die private Nutzung der Umsatzsteuer.
Die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, dürfen den Gewinn nicht mindern und sind deshalb gewinnerhöhend auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)" 8921 (SKR 03) bzw. 4645 (SKR 04) zu buchen.
Buchungssatz:
Privatentnahmen allgemein, Gesellschafter |
|
an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gesellschafter kauft Pkw und vermietet ihn an die Gesellschaft
Gesellschafter A der ABC OHG hat im Januar 01 einen neuen Pkw erworben. Der Erwerb erfolgte durch den Gesellschafter selbst. Der Kaufpreis hat 30.000 EUR zuzüglich 5.700 EUR (19 %) Umsatzsteuer betragen (= Bruttolistenpreis von 35.700 EUR). Gesellschafter A vermietet dieses Fahrzeug für insgesamt 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer pro Monat an die ABC OHG.
Dieses Fahrzeug wird ausschließlich vom Gesellschafter A genutzt. Er nutzt das Fahrzeug sowohl für betriebliche als auch für private Fahrten. Gesellschafter A führt kein Fahrtenbuch, sodass nicht feststellbar ist, wie groß der Umfang der Privatfahrten tatsächlich ist.
Die private Nutzung ist nach der 1-%-Methode zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn die Personengesellschaft ein gemietetes Fahrzeug (Leasingfahrzeug) an seinen Gesellschafter zur privaten Nutzung überlässt. Die OHG muss deshalb die private Nutzung mit 1 % vom (auf 100 EUR abgerundeten) Bruttolistenpreis von 35.700 EUR ermitteln. Dieser Betrag ist der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Ein Abzug von 20 % zum Ausgleich für die Kosten ohne Vorsteuerabzug ist nicht möglich, weil zwischen OHG und Gesellschafter ein Leistungsaustausch stattfindet. Die OHG rechnet wie folgt:
35.700 EUR × 1 % × 12 Monate = |
4.284,00 EUR |
zzgl. 19 % Umsatzsteuer |
813,96 EUR |
Bruttobetrag |
5.097,96 EUR |
Buchung der monatlichen Mietzahlung bei der Gesellschaft:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4500/6500 |
Fahrzeugkosten |
500,00 |
|
|
|
1576/1406 |
abziehbare Vorsteuer 19 % |
95,00 |
1200/1800 |
Bank |
595,00 |
Buchung der unentgeltlichen Überlassung an den Gesellschafter (Jahresbetrag):
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1800/2100 |
Privatentnahmen allgemein, Gesellschafter A |
5.097,96 |
8921/4645 |
Verwendung von Gegenständen für Zecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
4.284,00 |
|
|
|
1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
813,96 |
Behandlung beim Gesellschafter: Der Gesellschafter ist unabhängig von der Gesellschaft Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes. Er muss für sich eine eigene Gewinnermittlung erstellen, in der er die steuerliche Behandlung des Pkw abwickelt. Gesellschafter A muss hier die Anschaffung, die laufenden Kosten und auch die Mieteinnahmen erfassen.
Buchung der Anschaffung:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0320/0520 |
Pkw |
30.000,00 |
|
|
|
1576/1406 |
abziehbare Vorsteuer 19 % |
5.700,00 |
1200/1800 |
Bank |
35.700,00 |
Buchung der Abschreibung
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4832/6222 |
Abschreibung auf Kfz |
5.000,00 |
0320/0520 |
PKW |
5.000,00 |
Buchung der Mieteinnahmen
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
595,00 |
8200/4200 |
Erlöse |
500,00 |
|
|
|
1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
95,00 |
3 Fallgestaltungen: Gesellschafter überlässt seinen Pkw der Personengesellschaft
Bei Personengesellschaften gibt es Fallgestaltungen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuer.
- Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug, das er sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke nutzt. Zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter ist keine Entgeltvereinbarung getroffen worden, sodass die Überlassung unentgeltlich erfolgt.
- Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug, das er an die Personengesellschaft gegen Entgelt vermietet. Die Personengesellschaft überlässt das Fahrzeug dem Gesellschafter, der es sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke ...