Berechnung des geldwerten Vorteils und der Umsatzsteuer
Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmen-Pkw zur Verfügung, wobei die Grenze von 30.000 EUR netto ohne Umsatzsteuer nicht überschritten werden soll. Der Arbeitnehmer entscheidet sich jedoch für eine bessere Ausstattungsvariante, die um 3.000 EUR teurer ist. Er übernimmt diesen Betrag von 3.000 EUR selbst.
Herr Huber kauft im Oktober einen VW-Passat für 39.270 EUR (33.000 EUR + 6.270 EUR Umsatzsteuer). Die Rechnung lautet auf seinen Namen, so dass er die Umsatzsteuer von 6.270 EUR als Vorsteuer abziehen kann. Der Arbeitnehmer zahlt ihm 3.000 EUR (ggf. als Verrechnung mit dem Arbeitslohn).
Der geldwerte Vorteil ist wie folgt zu ermitteln:
Bruttolistenpreis = 39.200 EUR × 1 % für 3 Monate = |
1.176 EUR |
Zuzahlung des Arbeitnehmers 3.000 EUR, anzurechnen im Anschaffungsjahr |
1.176 EUR |
= lohnsteuerpflichtiger Sachbezug im Anschaffungsjahr |
0 EUR |
Bei der Lohnsteuer beträgt der Sachbezug 0 EUR. Umsatzsteuer fällt jedoch an. Diese rechnet der Unternehmer aus dem Betrag von 1.176 EUR wie folgt heraus: 1.176 EUR × 19/119 = 187,77 EUR
Buchung nur für umsatzsteuerliche Zwecke
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4140/6130 |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei |
1.176,00 |
8611/4947 |
Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt |
988,23 |
|
|
|
1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
187,77 |
Es verbleibt ein Überschuss, der im Folgejahr wie folgt auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden kann:
Bruttolistenpreis = 39.200 EUR × 1 % für 12 Monate = |
4.704 EUR |
Zuzahlung des Arbeitnehmers (3.000 EUR – 1.176 EUR =) |
1.824 EUR |
= lohnsteuerpflichtiger Sachbezug im Folgejahr |
2.880 EUR |
Bei der Lohnsteuer beträgt der Sachbezug 2.880 EUR. Umsatzsteuer fällt jedoch für den gesamten Betrag an. Diese rechnet der Unternehmer aus dem Betrag von 4.704 EUR wie folgt heraus: 4.704 EUR × 19/119 = 751,06 EUR. Um den geldwerten Vorteil und die Umsatzsteuer zutreffend buchen zu können, muss der Betrag von 4.704 EUR aufgeteilt werden:
2.880 EUR = Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig |
1.824 EUR = Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei |
4.704 EUR = Bruttobetrag aus dem die Umsatzsteuer mit 751,06 EUR heraus zu rechnen ist |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4140/6130 |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei |
1.824,00 |
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4145/6060 |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig |
2.880,00 |
8611/4947 |
Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt |
3.952,94 |
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1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
751,06 |