Zusammenfassung
Alle Neuerungen und Änderungen im Bereich der Fördermittel für das Jahr 2024
Die Welt der Fördermittel unterliegt einem stetigen Wandel, und es ist wichtig, über aktuelle Änderungen informiert zu sein, um die praktikabelsten und rentabelsten Möglichkeiten für Projekte und Initiativen umfangreich zu nutzen. Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen der verschiedenen Förderprogrammen, die es wert sind, genauer unter die Lupe genommen zu werden, finden Sie immer hier. Wir starten zunächst mit einem Ausblick auf das Jahr 2024 und werden den Beitrag kontinuierlich ausbauen.
1 EEW – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) ist ein bedeutendes Instrument für Unternehmen, um ihre Energie- und Ressourcenverbräuche im Bereich der Anlage- und Prozesstechnik zu senken.
Nachdem die Antragsstellung zeitweise nicht möglich war, ist zum 15.2.2024 die neue Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) in Kraft getreten. Diese Maßnahme der Bundesregierung zielt darauf ab, die Effizienz bei der Nutzung von Energie und Ressourcen entscheidend zu verbessern.
Die wichtigsten Neuerungen im Detail:
- Vereinfachte Kostenbestimmung: In den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb wurden die Vorgaben zur Ermittlung der förderfähigen Kosten deutlich vereinfacht. Unternehmen können nun schneller und unkomplizierter die notwendigen Mittel beantragen.
- Basisförderung für KMU in Modul 4: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einer neuen Basisförderung. Der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien wird nun gefördert, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erstellt werden muss. Dies erleichtert KMU den Zugang zu Fördermitteln und fördert die Implementierung effizienter Technologien.
- Dekarbonisierungsbonus in Modul 4: Ein zusätzlicher Bonus wird für Projekte zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, Nutzung außerbetrieblicher Abwärme sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff gewährt. Diese Maßnahme unterstützt Unternehmen dabei, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren und verstärkt den Anreiz für nachhaltige Investitionen.
- Erhöhung der Fördersumme: Die maximalen Fördersummen in den Modulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb wurden von 15 auf 20 Mio. EUR erhöht. Dies ermöglicht die Umsetzung größerer und ambitionierterer Projekte, die signifikante Fortschritte in der Energie- und Ressourceneffizienz erzielen können.
Unternehmen sind nun besser positioniert, innovative und nachhaltige Technologien zu integrieren, ihre Effizienz zu steigern und gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die neue EEW-Richtlinie 2024 setzt somit einen neuen Standard in der Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz.
2 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Durch das Inkrafttreten des Klimaschutzprogramms 2030 werden Sanierungs- und Neubauprojekte nun durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Die BEG fokussiert sich auf Sanierungen zum Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Beeindruckend ist, dass für Wohnbauvorhaben nun bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit und bis zu 15 Mio. EUR für Nichtwohngebäude beantragt werden können.
Durch den Beschluss beim Wohnungsgipfel wurden die Fördersätze teilweise mehr als verdoppelt, was bedeutet, dass seit diesem Jahr attraktivere Konditionen gelten. Daher sollten Investitionen nun dringend auf ihre Attraktivität hin überprüft werden, da sie von den erhöhten Quoten profitieren können.
3 Forschungszulage
Die Forschungszulage ist ein innovatives Förderprogramm zur steuerlichen Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass Projekte, die nach dem 1.1.2020 gestartet wurden, zeitnah beantragt werden sollten, um eine Chance auf die Förderung inkl. dem Wirtschaftsjahr 2020 zu erhalten.
Das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 bringt wesentliche Änderungen mit sich, um Deutschland als Investitionsstandort attraktiver zu machen und insbesondere KMU stärker zu unterstützen:
- Die Bemessungsgrenze für förderfähige Ausgaben steigt von 4 auf 10 Mio. EUR, und die maximale Zulage erhöhte sich auf 2,5 Mio. EUR für Großunternehmen und 3,5 Mio. EUR für KMU.
- Die Förderquote wächst für KMU von 25 % auf 35 %, was dem deutschen Mittelstand besonders zu Gute kommt.
- Einzelunternehmer und Mitunternehmer können nun 70 EUR pro Stunde für bis zu 40 Stunden pro Woche für FuE-Projekte geltend machen, was kleinere Unternehmen finanziell entlastet.
- Die Förderung von 70 % des bei Auftragsforschungen entstandenen Entgelts bietet Unternehmen eine signifikante finanzielle Entlastung, wodurch Forschungs- und Entwicklungsprojekte effizienter und kosteneffektiver realisiert werden können.
- Anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen und Geräte, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekten eingesetzt werden sind förderfähig, was die finanzielle Belastung von Unternehmen reduziert und die technologische Entwicklung sowie Wettbewerbsfähigkeit fördert.
Diese Änderungen treten ab dem 27.3.2024 in Kraft.
4 Klimaschutz-Investitionsprämie
Nachdem mit dem Wachstumsch...