Jonas Seckinger, Alexander Hug
In dem Förderprogramm "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) unterstützt das BMWi bundesweit die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Damit soll vor allem der deutsche Mittelstand nachhaltig gestärkt werden, was zum volkswirtschaftlichen Wachstum beiträgt. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Dabei gibt es keine Einschränkungen auf bestimmte Technologien und Branchen. Das ZIM lässt sich dabei in 3 verschiedene Fördersäulen unterteilen:
- Einzelprojekte,
- Kooperationsprojekte
- und Netzwerke.
Auf die Einzelprojekte, sowie Kooperationsprojekte gehen wir näher ein.
1.1.1 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Variante Einzelprojekt
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE), die zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen, den Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen, sowie ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn diese weniger als 500 Mitarbeiter (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderquoten für Unternehmen betragen 25 bis 45 % der zuwendungsfähigen Projektkosten, abhängig von Größe, Alter und Standort des Antragstellers. Die zuwendungsfähigen Projektkosten betragen maximal 550.000 EUR. Zuwendungsfähige Kosten sind Personalkosten und Gemeinkostenzuschlag (zu 100 Prozent), projektbezogene Aufträge an Dritte sowie FuE-Aufträge an einen oder mehrere wissenschaftlich qualifizierte Dritte. Der Zuschuss beträgt maximal 247.500 EUR.
Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.
1.1.2 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Variante Kooperation
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE), die zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen, den Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen, sowie ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die entweder weniger als 500 Mitarbeiter (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben oder weniger als 1.000 Mitarbeiter (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben, dafür aber mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kooperieren.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderquoten betragen bei Unternehmen 30 bis 55 % und bei Forschungseinrichtungen 100 % der zuwendungsfähigen Projektkosten, abhängig von Größe, Alter und Standort des Antragstellers. Die zuwendungsfähigen Kosten pro Unternehmen liegen bei maximal 450.000 EUR, bei Forschungseinrichtungen bei maximal 220.000 EUR. Zuwendungsfähige Projektkosten sind Personalkosten, Gemeinkostenzuschlag auf die Personalkosten, projektbezogene Aufträge an Dritte sowie FuE-Aufträge an einen oder mehrere wissenschaftlich qualifizierte Dritte. Der Zuschuss beträgt maximal 247.500 EUR.
Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.