Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE), die zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen, den Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen, sowie ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn diese weniger als 500 Mitarbeiter (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderquoten für Unternehmen betragen 25 bis 45 % der zuwendungsfähigen Projektkosten, abhängig von Größe, Alter und Standort des Antragstellers. Die zuwendungsfähigen Projektkosten betragen maximal 550.000 EUR. Zuwendungsfähige Kosten sind Personalkosten und Gemeinkostenzuschlag (zu 100 Prozent), projektbezogene Aufträge an Dritte sowie FuE-Aufträge an einen oder mehrere wissenschaftlich qualifizierte Dritte. Der Zuschuss beträgt maximal 247.500 EUR.

Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.

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