Ist die Übertragung der Anteile auf andere Eigentümer, ggf. das bisherige Management, erfolgt, so ist eine Ausbuchung analog zu anderen Abgängen mit dem vereinbarten Verkaufspreis sowie einem erfolgswirksamen Ausgleich der Differenz von Buchwert und Veräußerungswert in der GuV vorzunehmen. Sollte der Verkaufspreis aus der Not heraus tatsächlich Null sein, da die Anteile verschenkt werden mussten, dann wäre der gesamte Betrag erfolgswirksam zu erfassen.

Strittig ist, wo ein derartiger Abgangsverlust erfasst werden muss. Die herrschende Meinung fordert einen Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (z. B. Wobbe in Haufe HGB Bilanzkommentar, 12. Aufl., § 275 HGB, Rz. 173). Eine Mindermeinung hält aber durch den stärkeren Bezug zu dem Finanzergebnis auch eine Erfassung in diesem Bereich der GuV für sinnvoll (z. B. Kirsch/Ewelt-Knauer in Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzrechtkommentar, § 275 HGB, Rz. 225 Stand 12/2015), wobei die vorgegebenen Positionen eigentlich keinen Raum dafür lassen. Die Erträge aus Beteiligungen von verbundenen Unternehmen sind aufgrund des Saldierungsverbots stets als Bruttowerte darzustellen, weshalb dort keine Aufwendungen verrechnet werden dürfen. Um Zinsen und ähnliche Aufwendungen handelt es sich auch nicht, ebenso wenig um Abschreibungen aus Finanzanlagen, weshalb dann schon eine gesonderte Position dafür in die GuV aufgenommen werden müsste. Somit ergibt sich bei einem angenommenen Restbuchwert von 100.000 EUR für die Anteile folgender Buchungssatz, wenn die Anteile tatsächlich verschenkt werden mussten:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2312/6897 Sonstiger betrieblicher Aufwand, Anlagenabgänge Finanzanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust) 100.000 0500/0800 Anteile an verbundenen Unternehmen 100.000

Bezüglich des Zeitpunkts, zu dem die Buchung vorgenommen werden muss, ist auf den Übergang des Eigentums der Anteile aus dem Vertrag abzustellen.

Sollte ein Verkaufspreis, z. B. 20.000 EUR, vereinbart worden sein, so würde der Buchungssatz wie folgt aussehen:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2312/6897 Sonstiger betrieblicher Aufwand, Anlagenabgänge Finanzanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust) 80.000 0500/0800 Anteile an verbundenen Unternehmen 100.000
1200/1800 Bank 20.000      

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