Wird eine Geldleistung in Fremdwährung geschuldet, kann sich ebenfalls ein Kursverlust ergeben.
Lieferung eines Unternehmers aus USA
Dem deutschen Unternehmer K wird am 30.9.01 vom amerikanischen Unternehmer V eine Spezialmaschine geliefert. Die Rechnung wird in USD ausgestellt. Sie beläuft sich auf 130.000 USD und ist am 30.3.02 fällig. Zur Zeit der Lieferung besteht der Wechselkurs 1 EUR = 1,3 USD. Beim Zugang der Maschine weist K die Verbindlichkeit in EUR aus: 1 USD = 1/1,3 EUR.
130.000 USD = 130.000 × 1/1,3 EUR = 100.000 EUR.
Angenommen, am 30.3.02 beträgt der Wechselkurs 1 EUR = 1,2 USD. Der Kurs USD/EUR beträgt dann:
1 USD = 1/1,2 EUR.
130.000 USD = 130.000 x 1/1,2 EUR = 108.333 EUR
Um am 30.3.02 an V 130.000 USD bezahlen zu können, müsste also K diesen Betrag für 108.333 EUR bei seiner Bank kaufen. In EUR bemessen ist daher die Verbindlichkeit des V am 30.3.02 um 8.333 EUR höher als am 30.9.01.
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