Begriff

Die Forderungsabtretung ist ein Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Abtretender = Zedent) und dem neuen Gläubiger (Abtretungsempfänger = Zessionar), durch den der Zedent die Forderung auf den Zessionar überträgt. Die Forderungsabtretung ist ein Verfügungsgeschäft und daher von dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Grundgeschäft zu unterscheiden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die Forderungsabtretung sind die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in §§ 398 ff. BGB einschlägig.

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