Situation: Ein Studium wird ohne Abschluss beendet. Anschließend erfolgt der Wechsel in einen anderen Studiengang.

Ergebnis: Es handelt sich bei dem nachfolgenden Studium nicht um ein zweites (weiteres) Studium, weil das Erststudium nicht abgeschlossen wurde. Hat jemand z. B. zunächst Jura (Rechtswissenschaften) studiert und wechselt er ohne Abschlussexamen zum Studiengang der Medizin, ist das Medizinstudium nicht als weiteres Studium anzusehen.

 
Praxis-Beispiel

Unterbrechung eines Studiums

Herr Braun hat an einer Universität ein Maschinenbaustudium aufgenommen und anschließend unterbrochen. Er hat dann eine Ausbildung als Kfz-Mechaniker begonnen, aber ebenfalls nicht abgeschlossen. Danach nimmt er das Maschinenbaustudium wieder auf und schließt es mit einem Examen ab.

Beide Teile des Maschinenbaustudiums sind als ein Studiengang anzusehen, sodass ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug ausscheidet. Es spielt keine Rolle, ob er das Maschinenbaustudium an derselben Hochschule fortführt oder an einer anderen Hochschule oder an einer Fachhochschule.

 
Praxis-Beispiel

Nichtakademische Ausbildung

Herr Braun hat an einer Universität ein Maschinenbaustudium aufgenommen und anschließend unterbrochen. Herr Braun hat die Ausbildung zum Kfz-Mechaniker erfolgreich abgeschlossen.

Der erste Teil des Studiums und die Ausbildung als Kfz-Mechaniker sind dem Bereich der Ausbildung zuzuordnen. Der Fortsetzung des Studiums geht nunmehr eine abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung voraus. Konsequenz ist, dass Herr Braun die Aufwendungen für den zweiten Teil des Maschinenbaustudiums als Fortbildungskosten voll abziehen kann.

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