Situation: Es wird ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt, wenn jemand an einer Berufsakademie oder anderen Ausbildungseinrichtung einen Abschluss macht, der aufgrund landesrechtlicher Regelungen einem abgeschlossenen Studium an einer Fachhochschule gleichwertig ist und die gleiche Berechtigung verleiht. Diese Ausbildungseinrichtungen müssen keine Hochschulen sein.

Ergebnis: Werden nach einem derartigen Abschluss weitere Studiengänge belegt, handelt es sich insoweit um Fortbildungskosten.

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