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Aufwendungen anlässlich einer Entbindung sind wie Krankheitskosten zu qualifizieren und insoweit abzugsfähig, als diese nicht durch die Krankenkasse erstattet werden.[1] Kosten für die Ausstattung des Kindes sind hingegen generell nicht abzugsfähig, auch wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt.[2] Diese erfordern zwar erhöhte Aufwendungen, zugleich wird jedoch auch der Kinderentlastungsbetrag mehrfach gewährt.

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