Rz. 65

Erfolgt eine auswärtige Unterbringung des Kindes in einem ausl. Staat, ist der Freibetrag entsprechend § 33a Abs. 2 S. 2 EStG nach Maßgabe der Ländergruppeneinteilung zu kürzen (Rz. 41ff.).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge