Rz. 359

§ 7 Abs. 2 S. 4 EStG schließt eine AfaA bei Wirtschaftsgütern, die degressiv abgeschrieben werden, aus. Es besteht allerdings die Möglichkeit, in dem Jahr der außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung zur linearen AfA überzugehen, um diese besondere Absetzungsmöglichkeit zu erlangen. Eine Rückkehrmöglichkeit zur degressiven AfA besteht dann allerdings gem. § 7 Abs. 3 S. 3 EStG nicht mehr. Nicht ausgeschlossen wäre allerdings bei degressiv abzuschreibenden Wirtschaftsgütern, sofern deren Voraussetzungen vorliegen, eine Teilwertabschreibung.

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