Rz. 4a

Aktuell noch einschlägig für nunmehr durchgeführte Maßnahmen (noch) gültige Sonderabschreibungen sind insbesondere §§ 7b und 7g EStG sowie zeitlich begrenzte Sonderregelungen wie z. B. Sonderabschreibung bei Unwetterschäden etc. (Rz. 89). Die übrigen in der EStDV genannten Sonderabschreibungen sind ausgelaufen (z. B. § 76 EStDV, § 81 EStDV, § 82d EStDV, § 82f EStDV, § 4 FörderG, § 3 ZonenRFG, vgl. Rz. 48ff.).

 

Rz. 4b

Erhöhte Absetzungen ermöglichen derzeit

  • § 7h EStG (Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen)
  • § 7i EStG (Baudenkmäler).

Andere ehemals vorhandene erhöhte Absetzungen sind ausgelaufen (z. B. §§ 7b, § 7c, § 7d, § 7k EStG, § 82a EStDV, § 82g EStDV, § 82i EStDV, § 12 Abs. 3 SchutzbautenG).

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