Rz. 179

Zu den wichtigsten Teilen des Sonderbetriebsvermögens gehören neben Darlehen an die GmbH & Co. vor allem die Anteile an der Komplementär-GmbH. Diese Werte erscheinen regelmäßig in Sonderbilanzen zur Hauptbilanz der GmbH & Co., weil sie an anderer Stelle zumeist kein Betriebsvermögen darstellen. In der Praxis werden die GmbH-Anteile aber auch unmittelbar in der Hauptbilanz ausgewiesen und dafür Sonder-Kapitalkonten eingerichtet.

 
Praxis-Beispiel

Sonderbilanzen zur Hauptbilanz

Die X-GmbH ist als einziger Komplementär an der X-GmbH & Co. beteiligt und führt dort über ihren Geschäftsführer allein die Geschäfte. Sämtliche Anteile an der X-GmbH halten die Kaufleute Y und Z, die zugleich die einzigen Kommanditisten der X-GmbH & Co. sind. Die GmbH-Anteile wurden von Y zu 120 % und von Z zu 200 % des Nennwerts erworben. Z hat für den Eintritt in beide Gesellschaften Darlehen von insgesamt 175.000 EUR aufnehmen müssen.

Die Handelsbilanzen zeigen folgende Werte:

 
X-GmbH
Aktiva EUR   Passiva EUR

Beteiligung

X-GmbH & Co.
    Stammkapital 50.000  
50.000        
Forderungen/Bank 40.000   Verbindlichkeiten 5.000  
      Bilanzgewinn 35.000  
  90.000     90.000  
 
X-GmbH & Co.
Aktiva EUR   Passiva EUR
Anlagevermögen 300.000   Kapital X-GmbH 50.000  
Umlaufvermögen 800.000   Kapital Kdt Y 225.000  
      Kapital Kdt Z 225.000  
      Bankschulden 400.000  
      Gewinn 200.000  
  1.100.000     1.100.000  

Für ertragsteuerliche Zwecke sind folgende Nebenrechnungen aufzustellen:

 
Sonderbilanz Kaufmann Y
Aktiva EUR   Passiva EUR
GmbH-Anteile          
(120 % von 25.000 EUR) 30.000   Kapital Y 30.000  
  30.000     30.000  
 
Sonderbilanz Kaufmann Z
Aktiva EUR   Passiva EUR
GmbH-Anteile     Darlehen Anteilsübernahme 175.000  
(200 % von 25.000 EUR) 50.000  
     
Kapital Z 125.000        
  175.000     175.000  

Rz. 180–184 einstweilen frei

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