Ein wichtiger Bestandteil der Kosten im Fuhrpark sind die Kosten für die Fahrzeuge selbst. Der Unternehmer hat zwei Möglichkeiten, die Lkw, Pkw und andere Fahrzeuge zu beschaffen. Er kann sie kaufen oder leasen.
Rendite prüfen
Ob Sie ein Fahrzeug kaufen oder leasen hängt nicht davon ab, welche Beschaffungsart die günstigere ist. Ein direkter Vergleich ist nicht entscheidungsrelevant. Es geht vielmehr darum, ob Ihnen die Mittel für die Finanzierung des Kaufs in Form von Eigenmitteln oder Fremdkapital zur Verfügung stehen und ob diese anders eingesetzt eine höhere Rendite erwirtschaften können, als Sie für das Leasing bezahlen müssen.
Finanzierung beeinflusst Kostenverlauf
Die Entscheidung, ein Fahrzeug zu kaufen oder zu leasen, hat Einfluss auf den Kostenverlauf im Fuhrpark. Die Fahrzeugkosten nehmen im Leasing einen anderen Verlauf als beim Kauf, wobei die Finanzierungskosten und Abschreibungen berücksichtigt werden müssen.
Kostenverlauf beim Fahrzeugleasing
Die Leasingraten sind über die Laufzeit des Vertrages und damit während der Nutzung des Fahrzeugs gleichbleibend. Am Ende des Vertrages kann es zu Kosten oder Erträgen kommen, wenn
- die Restwertannahme zu Beginn des Leasingverhältnisses nicht stimmte. Wird ein höherer Restwert erzielt, kommt es u. U. zu außerordentlichen Erträgen, wird weniger erreicht, kommt es zu zusätzlichen Kosten.
- die gefahrenen Kilometer nicht den vereinbarten Leistungen entsprechen. Werden mehr Kilometer gefahren, als vereinbart, kommt es zu zusätzlichen Kosten. Ist die Kilometerleistung geringer, kommt es recht selten zu außerordentlichen Erträgen durch die Erstattung für die Minderkilometer.
Kostenverlauf beim Fahrzeugkauf
Wird das Fahrzeug finanziert, müssen sowohl die Abschreibungen als auch die Finanzierungskosten berücksichtigt werden. Die Finanzierungskosten nehmen durch Tilgung des Kredites im Laufe der Nutzung ab. Die Abschreibungen bleiben in der Regel konstant. Am Ende der Nutzungsdauer kommt es zu einem außerordentlichen Ertrag oder Verlust durch den Verkauf von Anlagegütern. Wird das Fahrzeug über die Abschreibungsdauer hinaus genutzt, fällt diese Kostenart in den letzten Nutzungsperioden nicht mehr an.
Um die so entstehenden Schwankungen auszugleichen und die Finanzierungsform zu egalisieren, werden im Fuhrpark leistungsabhängige Abschreibungen verrechnet. Die Unterschiede im Kostenverlauf zeigen sich bei der Trennung der steuerlichen Behandlung der Kosten von der handelsrechtlichen Handhabung in der Buchhaltung, auf den Verrechnungskonten und in der Liquidität.
Wird das Fahrzeug gekauft, so wird es Bestandteil des Anlagevermögens und wird regelmäßig abgeschrieben. Folgende Kosten müssen bei der Aktivierung berücksichtigt werden und bilden die Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungsbeträge:
- Kaufpreis
- Preis für Zubehör
- Preis für Sonderausstattung
- Preis für eventuelle Veränderungen
- Überführungskosten
- Zulassungsgebühren
- weitere Kosten, die für die Herstellung der Fahrtüchtigkeit aufgewendet werden müssen
Lastkraftwagen werden steuerlich im Normalfall in 9 Jahren abgeschrieben, für Personenkraftwagen gilt eine Abschreibungsdauer von 6 Jahren. Eine kürzere Nutzungsdauer ist nur bei nachweisbarer Mehrnutzung möglich.
Ungünstige AfA-Sätze
Auszug aus der seit dem 15.12.2000 gültigen amtlichen AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter. |
Fahrzeuge |
Schienenfahrzeuge |
25 Jahre |
Straßenfahrzeuge |
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6 Jahre |
- Motorräder, Motorroller, Fahrräder
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7 Jahre |
- Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper
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9 Jahre |
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12 Jahre |
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8 Jahre |
- Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten
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11 Jahre |
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9 Jahre |
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10 Jahre |
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6 Jahre |
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8 Jahre |
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12 Jahre |
Sonstige Beförderungsmittel (Elektrokarren Stapler, Hubwagen usw.) |
8 Jahre |
Abb. 3: Afa-Tabelle (Auszug für Fahrzeuge)
Finanzierungsform Leasing
Das Leasing ist eine besondere Art der Finanzierung. Das Fahrzeug geht nicht in das Eigentum des Unternehmens über und erscheint damit auch nicht in der Bilanz. Die Leasinggebühren werden laufend fällig, in der Regel monatlich, und stellen damit eine gleichbleibende Belastung der Liquidität dar. Fahrzeuge sind im Grunde standardisiert, sodass eine Bewertung und eine spätere Verwertung problemlos möglich sind. Daher ist die Fahrzeugbeschaffung auch ein wichtiges Arbeitsgebiet der Leasinggesellschaften.
Die Höhe der Leasinggebühr und damit der zu verrechnenden Kosten ist von mehreren Kriterien abhängig. Hauptsächlich ist dies sicherlich der Preis des Fahrzeugs. Daneben gibt es weitere Kriterien (vgl. Abb. 4):
- Der aktuelle Zinssatz bestimmt die Refinanzierungskosten des Leasinggebers und damit die Höhe der Gebühr.
- Bestandteil der Leasinggebühr ist auch der Gewinn, den der Leasinggeber erzielen muss.
- Die Laufzeit des Vertrages ist maßgeblich für den zu erzielenden Restwert und die Verteilung der Kosten des Leasinggebers.
- Der Restwert des Fahrzeugs bestimmt ganz erheblich die Kosten des Leasings. Je höher er is...