Offene Leasingverträge beim Fahrzeugleasing

Controller erkennen, dass die Fuhrparks ihrer Unternehmen beim Leasing zu viel bezahlen. Verträge werden kritisch hinterfragt und Alternativen erwogen. Alternativen - neben dem Fahrzeugkauf - ist  der kaufähnliche „offene“ Leasingvertrag entsprechend dem Leasingerlass von 1971 (Vollamortisationsvertrag). Was der Unterschied zwischen „geschlossenen“ und „offenen“ Leasingverträgen ist und welche Vorteile offene Leasingverträge im Vergleich zu „geschlossenen“ Leasingverträgen bieten lesen Sie in dieser News. 

Standard in Deutschland: Geschlossene Leasingverträge

Sogenannte „geschlossene“ Leasingverträge sind in Deutschland üblich. Dies sind Verträge mit fester Laufzeit, Laufleistung und fixer Rate sowie der Variante „Full-Service-Leasing“. Sie versprechen Kostensicherheit, sind allerdings in der Regel teurer als der Markt es rechtfertigt. Denn die kalkulatorischen Restwerte sind fiktiv und werden von der Leasinggesellschaft zur eigenen Risikoabsicherung tendenziell niedrig angesetzt. Zum Beispiel war laut der aktuellen Statistik der Deutschen Automobiltreuhand der Gebrauchtwagenmarkt zwischen 2003 und 2022 16 Mal im Plus und nur vier Mal rückläufig. Zwischen 2021 und 2023 sind die Restwerte zum Teil sogar über den Preis gestiegen, der via Leasingraten bereits bezahlt worden war. Geschlossene Verträge sind zudem wenig flexibel. Wenn sich Nutzungs-Parameter durch betriebliche Erfordernisse oder unabwendbare Ereignisse wie eine Pandemie ändern, laufen die Leasingraten in gleicher Höhe weiter. Zwar werden bei der Vertragsabrechnung Minder- oder Mehrkilometer berücksichtigt, was aber nicht dem tatsächlichen Wert-Gewinn bzw. dem geringeren Wertverlust eines Fahrzeugs entspricht. Ebenso nicht die Schadenabrechnungen für kleinste Kratzer, was regelmäßig für Ärger sorgt. Zudem werden bei Full-Service-Verträgen die Kosten der enthaltenen Werkstattservices oder Versicherungen nicht offen ausgewiesen und somit Marktvergleiche verunmöglicht. Summa summarum bilden die Kosten marktüblicher Laufzeit-/Laufleistungsverträge nicht die tatsächliche (Ab-)Nutzung eines Fahrzeugs ab wie sie dem Grundgedanken der Nutzungsüberlassung entsprechen würde. 

Geschlossene Leasingverträge sind Teilamortisationsverträge im Sinne des Leasingerlasses (BM der Finanzen, Schreiben vom 22.12.1975 - IV B 2 - S 2170 - 161/75.) angelehnt. Dabei werden die Kosten des Leasingobjekts während der Vertragslaufzeit nicht vollständig durch die Leasingraten gedeckt. Stattdessen legt der Leasinggeber für das Ende der Leasinglaufzeit einen sogenannten kalkulatorischen Restwert fest. Auf dieser Basis kalkuliert er die zu zahlende der Leasingrate. Je nach Vertragsvariante kann er das Leasingobjekt zum Vertragsablauf dem Leasingnehmer zum Kauf anbieten.

Alternative: Offene Leasingverträge

Im „Mutterland“ des Leasings, den USA – hier wurde erstmals in den 1930er Jahren ein Fahrzeug-Leasing angeboten – dominieren nach angelsächsischem Wirtschaftsverständnis offene Verträge, denn bei diesen kommt ein aktives Kostenmanagement zum Tragen. Werbung für Leasing hierzulande fokussiert dagegen auf Kilometer-/ Laufzeitverträge. Seit 2015 bietet die US-amerikanische Holman-Gruppe über ihre deutsche Niederlassung den offenen Vertrag als Hauptprodukt für gewerbliche Flotten an.

Denn auch das deutsche Leasingrecht lässt eine entsprechende Vertragsgestaltung zu: einen „offenen“ Leasingvertrag. Bei einem solchen entscheidet man sich nicht schon vor Vertragsbeginn für feste Laufzeiten und -leistungen, sondern nur für die Tilgungsdauer der Finanzierung. Es handelt sich um ein „kaufähnliches“ Leasing.

Offene Leasingverträge sind an Vollamortisationsverträge (BM der Finanzen, Schreiben vom 19.04.1971- IV B/2 - S 2170 - 31/71) angelehnt. Dabei decken die Leasingraten die Gesamtkosten des Leasingobjekts im Sinne eines Finanzierungsvertrages ab. Es gibt keinen kalkulierten Restwert. Mit Vertragsablauf oder Zahlung der letzten Rate geht das Objekt in das Eigentum des Leasingnehmers. Dieser kann das Objekt aber auch bereits nach Ablauf einer vereinbaren Grundmietzeit durch Zahlung der Restschuld übernehmen.

Offener Leasingvertrag: tatsächlicher Marktwert dominiert

Der offene Leasingvertrag ist dem Grunde nach ein Finanzierungsvertrag. Die Leasingrate deckt ähnlich einem Darlehensvertrag den reinen Finanzierungsaufwand ab. Die Endabrechnung erfolgt nach der tatsächlichen (Ab-)Nutzung eines Fahrzeugs. Zu Beginn wird ein Finanzierungsplan mit monatlich gleichbleibenden Zahlungen vereinbart. Für jedes Fahrzeug im Fuhrpark kann der voraussichtlichen Nutzung entsprechend ein individueller Vertrag aufgesetzt werden. Die Laufzeit bestimmt der Leasingnehmer. Er kann den Vertrag ab dem dritten Monat jederzeit kündigen, indem er die Restschuld begleicht. Damit geht das Fahrzeug in seinen Besitz über. Er kann es weiterfahren, zum aktuellen Marktpreis verkaufen oder den Verkauf der Leasinggesellschaft überlassen, soweit sie ein Remarketing anbietet. Damit bilden die gezahlten Raten und die geleistete Schlusszahlung den realen Verbrauch beziehungsweise Marktwert des Leasingobjekts ab. Fahrzeugservices können separat zu jeweils aktuellen Marktpreisen eingekauft werden. Dies geschieht entweder durch die Fuhrparkverwaltung oder durch die Leasinggesellschaft, soweit diese ein Fuhrparkmanagement anbietet. Die Nutzung des Fahrzeugs ist von Beginn an flexibel. Es erfolgt weder eine Festlegung oder Bepreisung der gefahrenen Kilometer noch eine Minderwertabrechnung („Rückgabeschäden“). Die Management-Kosten der Leasinggesellschaft und ggf. Aufwendungen für Fahrzeug-Services werden separat in tatsächlicher Höhe ausgewiesen.

Systemvergleich in Zahlen: geschlossener ./. offener Leasingvertrag

Beispiel: VW Golf Variant Comfortline 2,0 TDI SCR. Der auf 30 Monate befristete Kilometer-/Laufzeitvertrag wird betriebsbedingt 35,2 Monate gefahren (stillschweigende Verlängerung gem. § 625 BGB), Tachostand 130.901 km, Erstattung Minderkilometer lt. Vertrag 2,7 Cent/km, gedeckelt auf 10.000/km

Geschlossener Vertrag

Offener Vertrag

Eckdaten

Limits

30 Monate/180.000 km

Netto-Listenpreis

36.836,13

Rabatt/Nachlass

9.209,03

Finanzierungsbetrag

27.627,10

27.627,10

Leasingraten

490,00

600,19

Zinsen/Tilgung

Kosten nach 35,2 Monaten

Gezahlte Raten

+14.700,00

+18.005,70

Weitere 5,2 Raten

+2.548,00

+3.120,99

Minderkilometer

-270,00

Rückgabeschäden

+2.370,45

Restschuld

+7.014,14

Verkaufserlös zugunsten des Leasingnehmers

-13.000,00

Kosten Remarketing

+250,00

Tatsächliche Kosten

19.348,45

15.390,83

Quelle: Holman GmbH


Schlagworte zum Thema:  Leasing, Fuhrpark, Geschäftswagen