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Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG ist auslaufendes Recht (zur befristeten Wiedereinführung einer degressiven AfA für Wohngebäude durch das sog. Wachstumschancengesetz, siehe § 7 Abs. 5a EStG). Die Abschreibung nach § 7 Abs. 5 findet letztmalig Anwendung auf Gebäude, die aufgrund eines nach dem 31.12.2003 und vor dem 1.1.2006 gestellten Bauantrags hergestellt oder eines innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossenen obligatorischen Vertrags angeschafft worden sind (§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c EStG).
Wirtschaftsgebäude | Mietwohnbauten | sonstige Gebäude | ||
Gebäude/-teil ist Betriebsvermögen keine Nutzung zu Wohnzwecken Bauantragstellung bzw. im Erwerbsfall Kaufvertragsabschluss vor dem 1.1.1994 |
Gebäude/-teil rechnet zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen Nutzung zu Wohnzwecken |
Bauantragstellung bzw. im Erwerbsfall Kaufvertragsabschluss vor dem 1.1.1995 | ||
§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG | § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG | § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG | ||
▾ | ▾ | ▾ | ||
Höhe der AfA | Höhe der AfA | Höhe der AfA | ||
Bauantrag oder Erwerb nach dem 31.12.1995 und vor dem 1.1.2004 | ||||
Bauantrag oder Erwerb nach dem 31.12.1995 und vor dem 1.1.2004 | ||||
4 Jahre x 10 % | 8 Jahre x 5 % | 8 Jahre x 5 % | ||
3 Jahre x 5 % | 6 Jahre x 2,5 % | 6 Jahre x 2,5 % | ||
18 Jahre x 2,5 % | 36 Jahre x 1,25 % | 36 Jahre x 1,25 % | ||
(fiktive Nutzungsdauer 50 Jahre) | ||||
Bauantrag oder Erwerb vor dem 1.1.1996 | ||||
4 Jahre x 7 % | ||||
(fiktive Nutzungsdauer 25 Jahre) | 6 Jahre x 5 % | (fiktive Nutzungsdauer 50 Jahre) | ||
6 Jahre x 2 % | ||||
24 Jahre x 1,25 % | ||||
(fiktive Nutzungsdauer 40 Jahre) | ||||
Bauantrag oder Erwerb nach dem 31.12.2003 | ||||
10 Jahre x 4 % | ||||
8 Jahre x 2,5 % | ||||
32 Jahre x 1,25 % | ||||
(fiktive Nutzungsdauer 50 Jahre) | ||||
Bauantrag oder Erwerb nach dem 31.12.2005 | ||||
Keine degressive AfA mehr möglich | ||||
Es kann nur noch die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG mit einem Abschreibungssatz von 2 % in Anspruch genommen werden |
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