Rz. 29

Hier wird der Ertragswert durch die Kapitalisierung des geschätzten, nachhaltig erzielbaren Reinertrages ermittelt. Der nachhaltig erzielbare Reinertrag ist der Durchschnitt aus den Erträgen der letzten drei bis fünf Jahre, bereinigt um Sondereinflüsse und unter Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns. Der BFH sieht einen Kapitalisierungszinzfuß von 10 % für zutreffend an (z. B. Basiszinssatz 6,5 %, Branchenzuschlag 1,5 %, Wagniszuschlag 2,0 %).

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 1: Ertragswert 90.000 EUR + Kapitalisierungszinsfuß 10 %, Substanzwert 300.000 EUR. Angemessener Unternehmerlohn: 108.000 EUR, nachhaltiger Jahresgewinn 90.000 EUR.

Ertragswert: 900.000 EUR. Substanzwert = 300.000 EUR = Gesamtwert 1.200.000 EUR: 2 = 600.000 EUR.

Der Gesamtwert ist der Mittelwert aus Substanzwert und Ertragswert. Der Firmenwert ist dann der Unterschied zwischen dem Gesamtwert und dem Substanzwert = 600.000 EUR ./. 300.000 EUR = 300.000 EUR.

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