Bei Zulieferern aus einem Umfeld mit Sub-EU Standards sollte eine Prüfung der vor Ort vorhandenen Gegebenheiten in Bezug auf Umwelt-, Gesundheitsschutz und Arbeitsbedingungen zum Standardprozess gehören. Das dient der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung, der Erfüllung öffentlicher Erwartungen, aber auch der Qualitätssicherung und Prozessstabilität. Hierbei geht es vor allem um:
- Verzicht auf Zwangs- oder Kinderarbeit (bzw. Recht auf Ausbildung),
- Zahlung von Mindestlöhnen,
- Einhaltung gesetzlich erlaubter Arbeitszeiten,
- Umweltschutz,
- Arbeitssicherheit und -gesundheit,
- Versammlungsfreiheit und Tariffreiheit,
- Diskriminierungsfreiheit,
- Umweltschutz und
- Einhaltung der Standards auch durch Subunternehmer und Beauftragte.
Aussagen sollten überprüft werden
Bei CSR-Angaben und Zusicherungen sollte man sich von vornherein darauf einstellen, dass die gemachten Angaben von Kunden, Medien und Nichtregierungsorganisationen einer Überprüfung unterzogen werden ("von der Papierform zur Prüfung vor Ort"). Wenn ein Unternehmen dann bei nicht realisierten CSR-Aussagen "ertappt" wird, kann der Rufschaden größer sein, als hätte man keine Aussagen getroffen.
Daher sollte man selbst in der Lage sein, die von Lieferanten oder Dienstleistern eingeholten CSR-Angaben zumindest in Stichproben selbst oder durch hierfür spezialisierte Dienstleister oder Organisationen überprüfen zu lassen. Aus diesem Grund sollten CSR-Fragen risikoorientiert erfolgen, d. h. nur wenn im Hinblick auf Vertragsbeziehung und Leistungsgegenstand ein Anlass zu Fragen vorliegt. Dazu gehört auch, dass die gestellten CSR-Anforderungen auf ihre tatsächliche Umsetzbarkeit für den Geschäftspartner überdacht werden. Wenn es um Diskriminierungs-, Tarif- und Versammlungsfreiheit geht, lässt sich z. B. vor dem Hintergrund ihres Umfeldes für eine Reihe von Lieferanten von vornherein absehen, dass diese ernstzunehmende positive Erklärungen insoweit nicht oder nur eingeschränkt abgeben können. Dementsprechend wird die frühere uneingeschränkte Zusicherung zur Nicht-Kinderarbeit heute häufig durch die Erklärung ungehinderten Schulbesuchs und angemessener Bezahlung ersetzt.
Wer im Geschäftsleben CSR-Aussagen trifft, sollte darüber hinaus die mögliche rechtliche Bedeutung nicht zutreffender Aussagen prüfen: etwa vertragliche Zusicherungen, Verletzung der eigenen Geschäftsführungspflicht durch mangelnde Überwachung der Lieferantenkette.