Wie die obige Kurzübersicht zeigt, gibt es eine Vielzahl einzelner Gesellschaftsformen. Zur Auswahl der "richtigen" Rechtsform gilt es vorab einige grundlegende Überlegungen anzustellen. Diese betreffen im Wesentlichen die folgenden Bereiche:
3.1 Kapitalbedarf
Wird für die Gründung und den Betrieb der Gesellschaft ein bestimmtes Kapital benötigt und kann dies durch die Gesellschafter selbst aufgebracht werden? Besteht zusätzlicher Kapitalbedarf, ist zu klären, ob ein weiterer Gesellschafter als Kapitalgeber aufgenommen werden kann oder ob das Startkapital durch ein Bankdarlehen etc. beschafft wird. Hierbei spielt dann die Rechtsform durchaus eine wichtige Rolle.
3.2 Haftung
Ist das Betätigungs- bzw. Geschäftsfeld der Gesellschaft mit haftungsrechtlichen Gefahren verbunden? Wird eine daraus drohende Haftung durch die Gesellschafter in Kauf genommen, ist dies für die Rechtsformwahl eine grundlegende Weichenstellung. Soll eine persönliche Haftung dagegen vermieden werden, ist damit eine ganze Reihe von Rechtsformen bereits ausgeschlossen.
3.3 Aktive Beteiligung
Legen die Gesellschafter darauf Wert, dass sie alle aktiv im Betrieb mitarbeiten und ihre individuellen Fähigkeiten einbringen, spricht dies für eine Personengesellschaft. Hierbei sollte auch die jeweilige Bedeutung der Geschäftsführung bzw. Vertretung mitbedacht werden. Anders hingegen, wenn letztlich nur eine kapitalmäßige Beteiligung ohne eigene Mitarbeit im Vordergrund stehen soll.
3.4 Flexibilität
Selbst wenn die richtige Rechtsform gefunden wurde, wird diese nicht für alle Zeit das Maß der Dinge bleiben können. Ein Betrieb oder dessen Umfeld verändert sich ständig und damit können bei der Gründung angelegte Maßstäbe schon bald nicht mehr aktuell sein. Doch in aller Regel lassen die einzelnen Rechtsformen einen flexiblen Wechsel bzw. Austausch zu. Sollte eine erforderliche Anpassung aber bereits absehbar sein, muss hierauf bereits bei der Auswahl der Gesellschaftsform besonderes Gewicht gelegt werden.
Vor allem bei einer Personengesellschaft ist es möglich, die gesetzlichen Grundregeln nicht unverändert zu übernehmen, sondern diese nach den individuellen Erfordernissen zu ergänzen bzw. abzuändern. Hierzu ist auch die Frage anzuführen, ob für die Gesellschafter wichtig ist, dass die Gesellschaftsanteile veräußerlich und vererblich sind.
3.5 Steuervorteile
Neben diesen zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Vorfragen spielen meist auch noch steuerrechtliche Überlegungen eine entscheidende Rolle bei der Rechtsformwahl. Diese werden in den nachfolgenden Abschnitten erörtert.