Wer Unternehmen gründen, umstrukturieren oder sich daran beteiligen will, steht vor einer Vielzahl von rechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen. Eine der ersten und wichtigsten ist die Wahl der für die Unternehmung geeigneten Rechtsform. Hierbei sind einige Parameter zu berücksichtigen, wie z.B. Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, Einflussrechte der Gesellschafter auf die Geschäftsführung, Flexibilität bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, Publizitätspflichten (einerseits in Bezug auf den Gesellschaftsvertrag und die Jahresabschlüsse und andererseits in Bezug auf die Identität der Gesellschafter), Besteuerung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter, Unterschiede bei der Bilanzierung, Flexibilität bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen und bei Beschlussfassungen, formfreie oder beurkundungspflichtige Übertragung von Anteilen, Vermeidung der Mitbestimmung, „richtige“ Gesellschaftsform für die nächste Generation/Unternehmensnachfolge oder den Exit, u.v.m.
Die nachfolgende Darstellung soll die wesentlichen Unterschiede der in Deutschland am häufigsten vorkommenden Personen- und Kapitalgesellschaften beleuchten und damit eine erste Hilfestellung für die Rechtsformwahl leisten.
In weiteren Beiträgen werden die bei der Wahl der „richtigen“ Gesellschaftsform zu berücksichtigenden Entscheidungsparameter und sodann konkrete Überlegungen zu einzelnen typischen (auch hybriden) Unternehmensformen dargestellt.
Grundlegendes
Früher waren die Unterschiede scheinbar klar: OHG, KG und GmbH galten als erste Wahl für Familienunternehmen, also solche Unternehmen, die durch persönliche Mitarbeit ihrer Gesellschafter geprägt waren. Die Qualifizierung als Personen- oder Kapitalgesellschaft spielte dabei keine Rolle; die GmbH, also eine Kapitalgesellschaft, war und ist die mit Abstand häufigste Gesellschaftsform in Deutschland. Aktiengesellschaften wurden bis zur Aktienrechtsreform 1994 eher für große Unternehmen mit einer "kapitalmarktorientierten" Ausrichtung als geeignet angesehen.
Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich geändert:
Gesellschaftsformen, die mit einer persönlichen Haftung natürlicher Personen verbunden sind (OHG, KG), werden kaum noch gegründet. „Hybride“ Formen (GmbH & Co. KG, Stiftung & Co. KG, GmbH & Co. KGaA) nehmen zu. In „hybrider“ Form finden sich Personengesellschaften auch bei global operierenden Unternehmen, wie z.B. im Einzelhandel (die als Stiftung & Co. KG organisierten Unternehmen von EDEKA, ALDI Nord und der Schwarz-Gruppe oder die als SE & Co. Kommanditgesellschaften organisierten Gesellschaften der Unternehmensgruppe ALDI SÜD) oder im Versandhandel (z.B. OTTO GmbH & Co. KG). Und: Familienunternehmen organisieren sich verstärkt auch als Aktiengesellschaft, selbst in ihrer europäischen Ausprägung, der SE.
Unterschiede und Besonderheiten im Einzelnen
In den nachfolgenden Kapiteln werfen wir einen Blick auf die wesentlichen Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland, ihre Eigenschaften und Besonderheiten: Von der Gründung über die Verwaltung und Führung der Gesellschaft bis hin zur Haftung der Gesellschafter.
Weiterer Autor dieses Beitrags ist: Rechtsanwalt Gerhard Manz, ADVANT Beiten Freiburg